Liti-Link - Rückforderung von Retrozessionen für Pensionskassen - Liti-Link AG
Pensionskassen sind betroffen

Warum betrifft das Thema die Organe von Pensionskassen?

Organe einer Pensionskasse haben eine gesetzliche treuhänderische Sorgfaltspflicht und müssen die Interessen der Pensionskasse und der Versicherten bestmöglich wahren (Art. 51b Abs. 2 BVG). Vermögenswerte, welche der Pensionskasse unrechtmässig entzogen werden/wurden, müssen zurückgefordert werden. Dazu gehören auch Retrozessionen, welche von Finanzdienstleistern einbehalten werden/wurden. Unterlassen Organe von Pensionskassen die Abklärung und Rückführung von Retrozessionen, kann dies eine Verletzung der Sorgfaltspflicht darstellen. Die Organe werden persönlich haftbar (Art. 52 BVG) und könnten sich aufgrund ungetreuer Geschäftsbesorgung strafbar machen (Art. 158 StGB).

Laut Schätzungen betrug der Anspruch der Kassen auf Retrozessionen im Jahr 2012 rund 1 Milliarde pro Jahr.
K-Tipp 13/17 vom 23.8.2017

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Hubert Schwärzler, CEO