Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Retrozessionen und unseren Dienstleistungen.
Die Liti-Link AG ist ein spezialisierter Dienstleister aus der Schweiz im Bereich Forderungsmanagement. Liti-Link hat sich auf die Rückforderung von unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen spezialisiert und hat bereits mehrere hundert institutionelle als auch private Anleger bei der Geltendmachung der Ansprüche unterstützt.
Liti-Link besteht aus einem erfahrenen Team mit langjähriger Erfahrung im Bereich Claim Management und besitzt ausserdem ein breites Partnernetz von Anwaltskanzleien in der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland.
Liti-Link greift auf standardisierte und zertifizierte IT-Prozesse zurück, die schlank, digital und sicher sind und gewährleistet eine zielgerichtete und vertrauliche Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Wie viele andere Unternehmen hat sich Liti-Link, als Prozessfinanzierer auf den Bereich Anspruchsmanagement spezialisiert. Das heisst wir machen berechtigte, finanzielle Ansprüche von Kunden gegenüber Unternehmen geltend und fordern diese im Streitpunkt per Gerichtsverfahren für unsere Kunden ein.
Mit unserem Produkt «Retro-Back» unterstützen wir Sie bei der Rückforderung der Retrozessionen und würden uns über eine Kontaktaufnahme freuen. Auf unserer Internetseite können Sie völlig kostenlos und unverbindlich Ihre potentiellen finanziellen Ansprüche aus der Rückzahlung von Retrozessionen mit Hilfe von unserem Retrorechner berechnen.
Ja. Es erschienen bereits zahlreiche Artikel über die Arbeit von Liti-Link im Zusammenhang mit der Rückforderung von zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen. Eine Auswahl an deutschsprachigen, aber auch internationalen Artikeln von Journalisten aus aller Welt finden Sie unter dem Bereich Medienberichte.
Retrozessionen sind für den Anleger unsichtbare Provisionen, Drittvergütungen, Kick-Backs, Kommissionen und indirekte Gebühren, die von Schweizer Banken und Vermögensverwaltern systematisch unrechtmässig einbehalten werden.
Das unrechtmässige Einbehalten von Retrozessionen ist ein lukratives Geschäftsmodell der Schweizer und Liechtensteiner Banken und Vermögensverwalter, denn die versteckten Provisionen landen meist unbemerkt bei diesen, obwohl sie den Anlegern zustehen.
Es gibt viele verschieden Arten von geldwerten Vorteilen:
· Retrozessionen (Rückvergütungen aus einer dem Endkunden direkt belasteten Gebühr)
· Bestandespflegekommissionen (indirekte Gebühren aus der Verwaltungskommission, die dem Fondsvermögen wiederkehrend belastet wird und die dem Anleger zustehende Rendite aus dem Fondsvermögen anteilsmässig reduziert)
· Kick-Backs
· Finder-Fees
· Provisionen
· Vertriebsentschädigungen
· Drittvergütungen
· Etc.
Egal wie man sie nennt, die oben genannten geldwerten Vorteile stehen den Anlegern zu. Es gibt zahlreiche höchstgerichtliche Urteile, die dies genau definieren und trotzdem behalten sie Schweizer Banken und Vermögensverwalter ein. Sie spielen auf Zeit und setzen auf die Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Retrozessionen können für Finanzanlagen von Namens-, Nummern-, Firmen-, Stiftungs- und Trustkonten zurückgefordert werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Vermögensverwaltungsmandat, ein Beratungsmandat oder ein Execution-Only Mandat (reine Konto-/Depotbeziehung) handelt/e. Auch für geerbte Konten können Retrozessionen zurückgefordert werden.
Leider müssen Schweizer Banken und Vermögensverwalter nicht proaktiv die zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen ausbezahlen, sondern Kunden müssen sich selbst um das ihnen vorenthaltene Geld bemühen. Dieser Rückforderungsprozess ist komplex und im Alleingang von Kosten und Erfolglosigkeit geprägt. Liti-Link unterstützt deshalb mit „retroback “ Kunden aus aller Welt bei der Rückforderung der zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen und bietet ein faires Erfolgsbeteiligungsmodell an.
Experten schätzen, dass auf diese Weise mehrere Milliarden Schweizer Franken unrechtmässig von Banken und Vermögensverwaltern einbehalten worden sind (Swiss Banking Daten von 2012, Quelle: Finalix AG, Zug, 2014).
«Retro-Back» ist der Name der innovativen Rückforderungsdienstleistung von Liti-Link.
Liti-Link ist mit "Retro-Back" Marktführer in der Rückforderung von Retrozessionen und hat mit dem bewährten Erfolgsbeteiligungsmodell bereits für zahlreiche institutionelle als auch private Anleger Retrozessionen erfolgreich zurückgefordert. Wir kennen die Rechtslage besser als sonst jemand, wissen welche Argumente die Banken und Vermögensverwalter bringen und wie sie weiterhin versuchen, sich vor der Auszahlung der einbehaltenen Retrozessionen zu drücken. Liti-Link verfügt über ein erfahrenes Team, ein breites Partnernetzwerk von Rechtsanwälten und unterstützt Sie gerne bei der Rückforderung von Retrozessionen. Der Vorteil für Anleger: Liti-Link trägt zu 100% das Kostenrisiko. Nur wenn wir erfolgreich Ihre Retrozessionen zurückfordern, erhalten wir unsere Erfolgsbeteiligung.
Auf unserer Internetseite können Sie völlig kostenlos und unverbindlich Ihre potentiellen finanziellen Ansprüche aus der Rückzahlung von Retrozessionen mit Hilfe von unserem Retrorechner berechnen. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Rückforderung der Retrozessionen und würden uns über eine Kontaktaufnahme freuen.
Liti-Link ist der Pionier und Marktführer in der Rückforderung von Retrozessionen und bietet seit 2017 ein rein erfolgsbasiertes und risikofreies Rückforderungsmodell an. In der Rückforderung mit Liti-Link werden nur wenige Informationen benötigt und die Zeitinvestition unserer Kunden ist äusserst gering. Wir haben bereits über 1700 institutionelle und private Anleger aus 40 verschiedenen Ländern bei der Rückforderung von Retrozessionen unterstützt. Entscheidend für unsere Kunden ist auch, dass Liti-Link keinen Interessenskonflikt hat, da wir anders als die meisten Schweizer Anwaltskanzleien, keine Banken als Kunden bedienen und zu 100% aus Eigenmitteln finanziert sind. Zahlreiche renommierte Zeitungen haben über das Thema Retrozessionen berichtet und dabei auch Liti-Link unter die Lupe genommen. Sie haben dafür teilweise auch Kunden von Liti-Link befragt und kamen zum Ergebnis, dass Liti-Link der einzig wahre Spezialist für Retrozessionen ist.
So einfach funktioniert Retro-Back
Anleger können zunächst um eine Schätzung über die Rückforderungssumme zu erhalten ihre Daten (∅ Veranlagungsbetrag- und Dauer) in unseren Retrorechner eingeben. Zudem können Sie online unter dem Punkt «Ansprüche sichern» Ihre vollständigen Daten eintragen und online einreichen. Sie erhalten dadurch automatisiert unseren Vertrag zugesendet. Gerne können Sie uns natürlich auch telefonisch oder per Email kontaktieren.
Im Zuge einer Beauftragung erfolgt die Abtretung Ihrer Ansprüche an Liti-Link. Sie erhalten nach dem Absenden des Antragsformulars die Vereinbarung, die Abtretungsvereinbarung und die Vollmacht per Mail. Diese Unterlagen unterzeichnen Sie und senden sie vorab digital zurück. Die Originalunterlagen senden Sie per Post an die Liti-Link AG, Schützenwiese 8 in 9451 Kriessern, Schweiz.
Liti-Link stoppt nach Erhalt der vollständig unterzeichneten Unterlagen in digitaler Form (Scan, Foto etc.) im ersten Schritt unverzüglich die Verjährung der Ansprüche, die in vielen Fällen droht.
Gleichzeitig fordert Liti-Link eine vollständige Offenlegung von der Bank und/oder dem Vermögensverwalter an und analysiert die ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen. Basierend auf den offengelegten Unterlagen kann die Höhe des Forderungsanspruchs berechnet werden.
Liti-Link fordert im nächsten Schritt die geschuldeten Retrozessionen beim betreffenden Finanzdienstleister für die letzten zehn Jahre zurück.
Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link am Nettoerlös (= Anspruch gemäss Vergleichssumme bzw. gerichtlich zugesprochener Anspruch abzüglich sämtlicher externer Drittkosten) fällt nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt massgeblich von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Der Vorteil für Anleger: Kein Kostenrisiko und hohe Anwaltskosten und Gerichtsgebühren fallen erst gar nicht an.
Sämtliche Verfahrenskosten übernimmt vorab Liti-Link. Diese werden nur bei einem erfolgreichen Abschluss von der durchgesetzten Forderung in Abzug gebracht. In einem erfolglosen Fall werden sämtliche Drittkosten von Liti-Link getragen.
Das Einbehalten von Retrozessionen war und ist in der Schweizer Finanzwelt ein gängiges und vor allem lukratives Geschäftsmodell, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass von dem Grossteil der Banken und Vermögensverwalter Retrozessionen zurückgefordert werden können.
Retrozessionen werden/wurden für Finanzanlagen von Namens-, Nummern-, Firmen-, Stiftungs- und Trustkonten einbehalten, unabhängig davon, ob es sich um ein Vermögensverwaltungsmandat, ein Beratungsmandat oder ein Execution-Only Mandat handelt/e. Auch für geerbte Konten können Retrozessionen zurückgefordert werden. Eine formelle Voraussetzung für die Rückforderung ist, dass Ihr Vermögen während der letzten zehn Jahren Geld bei einer Bank und/oder Vermögensverwalter in der Schweiz angelegt war bzw. ist (Verjährungsfrist). Ob und in welcher Höhe Retrozessionen geflossen sind und in welcher Höhe Ihnen Verzugszinsen zustehen, kann erst nach einer detaillierten Offenlegung durch die Bank/den Vermögensverwalter festgestellt werden.
Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link am Nettoerlös fällt nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt massgeblich von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Sollte keine Rückforderung möglich sein, so trägt Liti-Link allein alle angefallenen Kosten. Unsere Kunden haben somit kein Kostenrisiko.
Sollte eine Rückforderung möglich sein, dann behält sich Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung von 40% des zurückgeforderten Nettoerlöses ein und bezahlt 60% des Nettoerlöses an seine Kunden aus. Sollte der Nettorückforderungserlös unter CHF 8000.- ausfallen, dann beträgt die Erfolgsbeteiligung von Liti-Link 50%. Liti-Link sitzt somit zu jeder Zeit im selben Boot wie seine Kunden und hat stets ein Interesse an einem effizienten Rückforderungsprozess und bestmöglichen Ergebnis.
Die Höhe der zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen variiert sehr stark und hängt von zahlreichen Faktoren ab (u.a. Anlagenhöhe, Mandatsart, Produkte in Ihrem Portfolio, Häufigkeit der Bewegungen im Portfolio, Investitionsjahre, welche Bank und/oder Vermögensverwalter, etc.). Der Wert der einbehaltenen und zurück zu fordernden Retrozessionen kann je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt erfahrungsgemäss bis zu 14% des durchschnittlich veranlagten Depotvolumens betragen.
Um eine Schätzung über die Rückforderungssumme zu erhalten, können Sie Ihre Daten (∅ Veranlagungsbetrag- und Dauer) in unseren Retrorechner eingeben.
Auch für Liti-Link ist, trotz der langen Erfahrung und dem profunden Know-How, vorab nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe Retrozessionen geflossen sind. Die Höhe der kassierten Retrozessionen variiert sehr stark und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Nicht nur die Anlagenhöhe ist entscheidend, sondern z.B. auch die Mandatsart, Produkte in Ihrem Portfolio, Häufigkeit der Bewegungen im Portfolio, Investitionsjahre und natürlich auch bei welcher Bank und/oder Vermögensverwalter Sie Ihr Depot haben oder hatten. Liti-Link weiss, welche Informationen von der Bank bzw. vom Vermögensverwalter angefordert werden müssen, damit bestimmt werden kann, in welcher Höhe den Kunden Retrozessionen und auch Verzugszinsen zustehen. Unserer Erfahrung nach lohnt es sich in den meisten Fällen, eine Rückforderungsprozess zu initiieren.
Die Aufteilung der rückgeforderten Retrozessionen erfolgt stets aus dem Nettoerlös der Rückforderung. Der Nettoerlös der Rückforderung errechnet sich durch Abzug der externen Kosten (= Drittkosten) vom Bruttoerlös. Diese externen Kosten sind ausschliesslich Kosten Dritter und keinerlei interne Kosten oder Aufwände von Liti-Link.
In der Regel handelt es sich bei den externen Kosten um Kosten von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder auch allfällige Anwaltskosten. Die tatsächlichen Kosten variieren von Fall zu Fall.
Wenn ein Fall nicht erfolgreich ist, muss unser Kunde (Zedent) keine Kosten, die während des Prozesses entstanden sind an Liti-Link (Zessionarin) bezahlen. Der schlechteste Fall für den Kunden ist, dass nichts herauskommt.
Wenn ein Fall erfolgreich ist, dann wird der Nettoerlös zwischen Zedent und Zessionar gemäss der vertraglichen Vereinbarung aufgeteilt.
Da Liti-Link auch am Nettoerlöses beteiligt ist, und auch nur dann, wenn wir erfolgreich Retrozessionen zurückfordern, ist Liti-Link bemüht die externen Kosten so gering wie möglich zu halten. Unser Ziel ist, den Nettoerlös eines jeden Falles zu maximieren.
Liti-Link benötigt nur einige wenige Details um den Rückforderungsprozess starten zu können. Kontenauszüge, Verträge oder ähnliches benötigt Liti-Link NICHT von seinen Kunden, können aber gerne eingereicht werden.
Für Namens- und Nummernkonten benötigen wir folgende Details von unseren Kunden, um die Vertragsunterlagen zu erstellen:
· Name des/der Kontoinhaber
· Aktuelle Meldeadresse des/der Kontoinhaber
· Geburtsdatum des/der Kontoinhaber
· Name der Bank und/oder Vermögensverwalter
· Ungefähres Anlagevolumen
· Ungefähre Dauer der Veranlagung
Für geerbte Konten benötigt Liti-Link die folgenden Informationen und Dokumente:
· Name der zuletzt wirtschaftlich berechtigten Person des Wertpapierkontos
· Geburts- und Sterbedatum der/s Verstorbenen
· Name, Geburtsdatum und aktuelle Meldeadresse aller Erben
· Name der Bank und/oder Vermögensverwalter
· Ungefähres Anlagevolumen
· Ungefähre Dauer der Veranlagung
Für Firmenkonten (einfache Firmenkonten oder als Teil eines Trusts/einer Stiftung):
· Name der Firma (die Firma muss noch bestehen)
· Anschrift der Firma
· Name und Geburtsdatum aller Zeichnungsberechtigten der Firma
· Name der Bank und/oder Vermögensverwalter
· Ungefähres Anlagevolumen
· Ungefähre Dauer der Veranlagung
Auf Basis dieser Informationen und Dokumente erstellen wir unseren Vertragsunterlagen. Diese umfassen zum einen die «Vereinbarung» (Seiten 1-2) zwischen Ihnen und der Liti-Link selbst als auch eine «Abtretungsvereinbarung» (Seite 3) und «Vollmacht» (Seite 4).
Liti-Link arbeitet mit einem reinen Erfolgsbeteiligungsmodell. Das bedeutet, dass erst wenn unsere Kunden ihr Geld erhalten, wir unsere Erfolgsbeteiligung erhalten. Unsere Kunden müssen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung treten und sollte, entgegen allen Erwartungen und entgegen unserer Erfahrung, keine Rückforderung möglich sein, so entstehen keinerlei Kosten für unsere Kunden. Liti-Link übernimmt das gesamte Prozess- und Kostenrisiko.
Unserer Erfahrung nach dauern Rückforderungsprozesse zwischen drei Monaten und drei Jahren. Die Dauer des Rückforderungsprozesses hängt massgeblich von der Bearbeitungsdauer bankenseitig ab. Es hängt u.a. davon ab, ob mit der Bank/dem Vermögensverwalter direkt eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ob die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Ausserdem variiert die Bearbeitungszeit bei den einzelnen Banken/Vermögensverwaltern stark. Da Liti-Link auch erst nach einer erfolgreich erwirkten Rückforderung eine Erfolgsbeteiligung erhält, ist uns stets daran gelegen, den Rückforderungsprozess möglichst effizient zu gestalten und einen höchstmöglichen Nettoerlös zu erzielen.
Schweiz:
Liechtenstein:
Sollten Sie bei mehr als einer Bank und/oder Vermögensverwalter ein Depot haben/gehabt haben, so müssen Sie pro Bank/Vermögensverwalter Ihre Ansprüche einzeln an Liti-Link abtreten.
Senden Sie uns einfach nach erfolgreichem Versand des ersten Formulars noch weitere Formulare für jedes einzelne Vertragsverhältnis zu.
Sollten Sie mehrere Konten bei einer Bank und/oder Vermögensverwalter haben/gehabt haben und diese alle auf denselben Kontoinhaber lauten/gelautet haben, dann reicht das Zusenden eines Formulars und Liti-Link erhält die Informationen zu allen Konten/Depots.
Ja. Retrozessionen können sowohl für bereits aufgelöste Konten als auch für noch bestehende Bankbeziehungen zurückgefordert werden. Etwa 50% aller Fälle von Liti-Link sind Rückforderungen für bereits aufgelöste Konten. Auch für Erben bzw. Erbengemeinschaften von Schweizer Wertschriftendepots können Retrozessionsansprüche durchgesetzt werden. Ausserdem hat Liti-Link bereits erfolgreich Retrozessionsansprüche für Firmen-, Trust- und Stiftungskonten durchgesetzt. Grundsätzlich ist für die Rückforderung mit Liti-Link keine Dokumentation (Verträge, Auszüge, etc.) nötig. Wichtig ist nur, dass Ihr Wertschriftendepot zu einem Zeitpunkt während der letzten 10 Jahre bestanden hat (Verjährungsfrist).
Ja, es ist möglich die unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen für geerbte Konten zurückzufordern. Wir betreuen viele Mandate von Erben und Erbgemeinschaften und fordern die zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen von Banken und/oder Vermögensverwaltern zurück.
Grundsätzlich kann jeder, der in den letzten zehn Jahren ein Konto bei einer Schweizer Bank oder einem Vermögensverwalter hatte, eigenständig Retrozessionen zurückfordern. Die Erfolgsaussichten sind bei einer Rückforderung auf eigene Faust allerdings sehr gering, da Banken und Vermögensverwalter oft auf Verzichte verweisen, welche erfahrungsgemäss aber nicht den bundesgerichtlichen Kriterien eines rechtsgültigen Verzichts entsprechen. So werden die meisten Rückforderungsanfragen abgewimmelt und die Retrozessionen verjähren weiter zu Gunsten der Banken. Einige unserer Kunden haben eigenständig versucht die Rückforderung durchzusetzen, haben aber dabei gravierende formelle Fehler gemacht. In keinem uns bekannten Fall hat ein Kunde oder eine Anwaltskanzlei auf korrekte Art und Weise die Verjährung unterbrochen, weshalb Monate und Jahre verloren gingen und sich die Rückforderungssumme stark verringerte.
Organe einer Pensionskasse haben eine gesetzliche treuhänderische Sorgfaltspflicht und müssen die Interessen der Pensionskasse und der Versicherten bestmöglich wahren (Art. 51b Abs. 2 BVG). Vermögenswerte, welche der Pensionskasse unrechtmässig entzogen werden/wurden, müssen zurückgefordert werden. Dazu gehören auch Retrozessionen, welche von Finanzdienstleistern einbehalten werden/wurden.
Wenn Sie als Mitglied einer Pensionskasse Retrozessionen mit Liti-Link zurückfordern, kann sich Ihre Performance bis zu 5% verbessern. Hinzu kommt, dass Liti-Link bei Pensionskassen nicht zu 40% an dem Erfolg beteiligt ist, sondern nur zu 30%. Damit haben Sie keinerlei Kostenrisiko. Zusätzlich haben die verantwortlichen Organe die Gewissheit, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können sich über Jahre hinziehen und sind häufig kostspielige Angelegenheiten. Wenn Sie als Kläger im Recht sind, die hohen Verfahrensgebühren jedoch ein Hindernis für Sie darstellen, können wir Ihnen den Prozess finanzieren.
Mit einer Prozessfinanzierung, welche ein etabliertes Instrument im deutschsprachigen Rechtsmarkt ist, wird Mandanten und Rechtsanwälten die Möglichkeit gegeben, berechtigte Ansprüche trotz hoher Verfahrenskosten und ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen.
Gerade wenn der Gegner übermächtig erscheint, ein langer Prozess zu befürchten ist und hohe Gebührensätze entstehen können, schrecken viele Kläger vor der Durchsetzung ihrer Ansprüche zurück. Die Prozesskostenfinanzierung ist ein probates Mittel, um Klägern einen fairen Prozess zu ermöglichen und das notwendige Durchsetzungspotential zu gewährleisten.
Liti-Link wird bei zivilrechtlichen Forderungen tätig, die im Rahmen von nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsverfahren durchgesetzt werden sollen.
Alle Fälle, bei denen es um Geld geht, werden von uns kostenfrei geprüft. Dabei wird abgewogen, ob eine Finanzierung Ihrer Prozesskosten möglich ist. Sowohl aussergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren, durch eine oder mehrere Instanzen, in der Schweiz und im deutschsprachigen Ausland, sowie nationale und internationale Schiedsverfahren, werden von uns finanziert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällt nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt massgeblich von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Nach Abzug von Gebühren und externen Aufwendungen werden je nach Verfahren ca. 40% der Nettoerträge als Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällig. Diese wird direkt mit der erfolgten Rückzahlung durch die Schuldnerin verrechnet. Dadurch gewährleistet Liti-Link, dass Kunden zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung treten müssen.
Potentiell jeder Versicherungsnehmer, der ab 2002 einen fondgebundenen Lebensversicherungsvertrag mit einem liechtensteinischen Versicherer abgeschlossen hat.
Versicherungsnehmer, die nicht oder unzureichend über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, können vom Versicherungsvertrag auch noch Jahre nach Vertragsabschluss zurücktreten.
Ein Rücktritt ist selbst dann noch möglich, wenn die Police bereits gekündigt wurde.
Die Geltendmachung des Rücktrittsrechts lohnt sich idR, wenn die ursprünglich vom Versicherungsnehmer einbezahlte Prämie höher ist, als das noch vorhandene / nach Kündigung des Versicherungsvertrags ausbezahlte Policenvermögen.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts vom Versicherungsvertrag erhält der Versicherungsnehmer in der Regel die eingezahlte Versicherungsprämie abzüglich des noch vorhandenen Guthabens zuzüglich eines Zinses von 5 % für die letzten drei Jahre zurück. In Ausnahmefällen können die Zinsen auch für einen längeren Zeitraum gewährt werden.
Auch wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt oder aufgelöst wurde, kann man sich auf das Widerrufsrecht berufen. In diesem Fall muss die eingezahlte Versicherungsprämie mit dem ausgezahlten Betrag verglichen werden, um die dem Versicherungsnehmer zustehende Forderung zu ermitteln.
Die Rechtsprechung in Liechtenstein ist tendenziell versicherungsnehmerfreundlich, weshalb wir der Meinung sind, dass die Chancen gut stehen! Deshalb bieten wir Ihnen eine Dienstleistung an, bei welcher wir zu 100% das Kosten- und Prozessrisiko tragen.
Da aus heutiger Sicht noch viele rechtliche Belange aber weiterhin ungeklärt sind und bei jedem Rechtsstreit ein Risiko besteht, können wir Ihnen leider eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht garantieren.
Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir Ihnen zu jederzeit den bestmöglichen Service anbieten werden.
Eine Erfolgsbeteiligung von 35% vom Netto-Mehrwert für Liti-Link fällt nur dann an, wenn die von uns erworbenen Ansprüche und Rechte erfolgreich durchgesetzt werden können. Sollte die Geltendmachung der Ansprüche nicht möglich sein, so trägt Liti-Link allein alle angefallenen Kosten. Sie als unser Kunde haben somit kein Kostenrisiko.
Bei erfolgreicher Geltendmachung der Ansprüche behält sich Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung von 35% des Netto-Mehrwerts ein, während 65% des Netto-Mehrwerts an Sie ausbezahlt werden. Da sowohl Liti-Link als auch Sie am Netto-Mehrwert beteiligt sind, werden die externen Kosten stets im Auge behalten, damit ein maximaler Erlös erzielt werden kann.
Definitionen:
Der rückforderbare Brutto-Mehrwert ist entweder die Differenz zwischen der ursprünglich eingezahlten Versicherungsprämie und dem aktuell noch vorhanden Policenvermögen zzgl. 5% Zinsen für die letzten drei Jahre oder die Differenz zwischen der ursprünglich eingezahlten Versicherungsprämie und dem nach Ablauf oder Kündigung der Police ausbezahlen Summe (zzgl. 5% Zinsen für die letzten drei Jahre).
Der Netto-Mehrwert, auf Basis welcher die Erfolgsbeteiligung von 35% von Liti-Link und der Auszahlungsbetrag an den Kunden von 65% berechnet wird, ist der Brutto-Mehrwert abzüglich Drittkosten (z.B. Postgebühren, Kosten für Rechtsvertretung, Kosten von Gegenparteien wie Parteientschädigungen, Gerichtskosten oder Vorschüsse etc.) und Mehrwertsteuer.
· Rund-um-sorglos-Paket:
Durch den Verkauf Ihrer Ansprüche an Liti-Link müssen Sie sich um nichts mehr sorgen und können sich entspannt zurücklehnen und abwarten. Liti-Link hat sich das Ziel gesetzt, mit Insurance-Check betroffenen Versicherten ein „Rundum-sorglos-Paket“ anzubieten. Denn sobald Ihre Ansprüche von Liti-Link gekauft wurden, kann Liti-Link im eigenen Namen und auf eigenes Risiko agieren und garantiert dabei zu 100% das Kosten- und Prozessrisiko zu übernehmen. Alle lästigen Formalitäten und herausfordernde Rechtsschritte übernimmt Liti-Link für Sie. Allfällige Kosten für Dritte (z.B. Postgebühren, Kosten für Rechtsvertretung, Kosten von Gegenparteien wie Parteientschädigungen, Gerichtskosten oder Vorschüsse etc.), welche Liti-Link zur Geltendmachung der Ansprüche in Rechnung gestellt werden, übernimmt Liti-Link im Falle eines erfolglosen Rückforderungsprozess alleine.
· Erfolgsbasiertes Geschäftsmodell:
Liti-Link erhält nur im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung von 35% des Netto-Mehrwerts. Sollte Liti-Link nicht erfolgreich sein, fallen für Sie keinerlei Kosten an und Sie müssen nicht, wie bei direkter Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei, mit hohen und oftmals ungewissen Dienstleistungskosten rechnen.
· Erfahrung:
Liti-Link hat bereits betroffene Versicherte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche erfolgreich unterstützt und dabei proaktiv zur Entwicklung in der versicherungsrechtlichen Rechtsprechung in Liechtenstein beigetragen. Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten prüfen wir die oftmals komplex und undurchsichtigen Versicherungsunterlagen und stellen fest, ob Sie fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden. Sollte die Geltendmachung der Ansprüche nicht möglich sein bzw. sich als wirtschaftlich nicht sinnvoll erweisen, so trägt Liti-Link sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und wird Sie entsprechend informieren. Für Sie entstehen somit keine Kosten!
Hingegen, wenn sich herausstellt, dass Sie fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, beginnt Liti-Link mit der Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche. Das weitere Vorgehen hängt grundsätzlich von der Reaktion der Versicherung ab und davon, ob diese den Rücktritt akzeptiert. Erfahrungsgemäss wird in den meisten Fällen eine entsprechende Klage eingereicht.
· Kein Kosten- und Prozessrisiko:
Durch den Kauf Ihrer Ansprüche und Rechte übernimmt Liti-Link zu 100% das Kosten- und Prozessrisiko. Liti-Link kann aufgrund des Kaufs Ihrer Ansprüche und Rechte im eigenen Namen und auf eigenes Risiko agieren. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen mit der nötigen rechtlichen Unterstützung vertreten werden, ohne dass Sie finanzielle Risiken eingehen müssen.
· Dienstleistungs- und Kundenorientierung:
Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir gegenüber unseren Kunden tragen. Ihre finanzielle Sicherheit und Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle. Wenn Sie sich für eine Überprüfung Ihres Lebensversicherungsrücktritts in Liechtenstein entscheiden, können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihr Anliegen mit höchster Sorgfalt und Professionalität behandeln.
· Kein Interessenskonflikt:
Liti-Link ist seit Jahren im Sinne des Anlegerschutz tätig und arbeitet ausschliesslich für Anleger bzw. Versicherte und nicht für Banken oder Versicherungen. Ausserdem arbeiten wir mit einer Handvoll Rechtsanwaltskanzleien, die ebenfalls keinen Interessenskonflikt haben und auf den Schutz der Anleger spezialisiert sind.
Selbstverständlich steht es jedem Versicherten frei seine Ansprüche selbst geltend zu machen oder Rechtsanwaltskanzleien etc. mit der Rückforderung zu mandatieren. Die Kosten für Gerichte und Rechtsanwälte können in Liechtenstein aber schnell den potenziellen Erlös übersteigen. So kann der Fall eintreten, dass Sie zwar Recht erhalten, jedoch die Gerichtskosten nicht zu 100% von der Gegenseite getragen werden müssen. Dies kann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen.
Um sich bei uns zu registrieren, benötigen wir nur wenige Informationen:
· Höhe der ursprünglich einbezahlten Versicherungsprämie
· Auszahlungsbetrag bzw. aktuelles Vermögen der Police
· Name des Versicherungsunternehmens
· Policennummer(-n)
· Versicherung noch aufrecht?
· Vollständiger Name des Versicherten
· Geburtsdatum des Versicherten
· Telefon
· Adresse des Versicherten
Im weiteren Verlauf bitten wir Sie um postalische Zusendung des Originals der Versicherungspolice und Ihrer Ausweiskopie.
Die Dauer des Prozesses kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falles, der Verfügbarkeit von Ressourcen und der Effizienz der beteiligten Parteien. Wir sind bestrebt, den Prozess so schnell wie möglich voranzutreiben und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eine zügige Abwicklung sicherzustellen. Allerdings ist es schwierig, eine genaue Zeitangabe zu machen. Wir werden Sie jedoch regelmässig über den Fortschritt informieren und sind bestrebt, den Prozess effizient zu gestalten und einen höchstmöglichen Nettoerlös für Sie zu erzielen.
In diesem Fall muss beim Fürstlichen Landgericht im Fürstentum Liechtenstein geklagt werden. Die Erfolgsaussichten bewerten wir tendenziell als gut, vorausgesetzt, der Kläger hat Erfahrung mit dem Rücktritt von Liechtensteiner Lebensversicherungen und hat auch keinen Interessenskonflikt.
Grundsätzlich kann bei jedem liechtensteinischen Versicherungsprodukt das Widerrufsrecht ausgeübt werden, sofern im Vertrag wirksam liechtensteinisches Recht vereinbart wurde und die Belehrung über das Widerrufsrecht unzureichend war. Vor allem bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wurden Kunden einerseits nur selten ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt und geht es andererseits um hohe Schäden, weshalb auch hier der Fokus von Liti-Link liegt. Denn viele liechtensteinische Lebensversicherungsprodukte haben sich aufgrund ihrer überhöhten Kostenstruktur sehr schlecht entwickelt. Die Erfahrung zeigt, dass nur sehr wenige liechtensteinische Lebensversicherungsunternehmen ihre Kunden ausreichend über ihr Rücktrittsrecht informiert haben.
Das liechtensteinische Recht kennt zwei Rücktrittsrechte, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.
Zum einen hat der Versicherungsnehmer das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn er die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) und BVB (Besondere Versicherungsbedingungen) sowie bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Informationen vor Stellung des Versicherungsantrags nicht erhalten hat. Dieses Rücktrittsrecht erlischt spätestens vier Wochen nach Erhalt der Police samt Widerrufsbelehrung.
Zweitens haben die Versicherungsnehmer auch ein unbedingtes Widerrufsrecht, allerdings nur bei Lebensversicherungen. Dieses Recht erlischt innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Vertragsabschlusses.
Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können die beiden Widerrufsrechte von den Versicherungsnehmern noch Jahre nach Ablauf der jeweiligen Frist geltend gemacht werden. Fehler, die zu einem solchen uneingeschränkten Rücktrittsrecht führen können, sind z.B.
Diese Auflistung ist keine vollständige Liste der Fehler, die zu einem uneingeschränkten Rücktrittsrecht führen können, und ist eine sehr vereinfachte Darstellung der Prüfung die Liti-Link für seine Kunden vornimmt. AVB und BVB werden seit Jahren länger, komplexer und häufig aktualisiert, sodass es wahrlich eine herausfordernde Aufgabe ist, hier den Überblick über Dokumente, Verträge, Updates und die dazugehörigen rechtlichen Aspekte zu bewahren.
Die Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel auch Rechtskosten im Ausland. Dies gilt jedoch nur, wenn die Rechtsschutzversicherung eine internationale Deckung hat. Soweit uns bekannt ist, bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen in Deutschland eine internationale Deckung an. Dazu gehören in der Regel die Europäische Union, Liechtenstein, die Schweiz und Norwegen.
Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung variieren jedoch von Rechtsschutzversicherung zu Rechtsschutzversicherung. Es ist daher wichtig, den Versicherungsschutz mit dem Rechtsschutzversicherer zu klären, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Liti-Link und unsere mandatierten Rechtsanwälte haben Pionierarbeit bei der versicherungsrechtlichen Rechtsprechung in Liechtenstein geleistet und massgeblich zur jetzigen Gesetzeslage beigetragen.
Im Jahr 2023 konnten wir erfolgreich einen Millionenbetrag für einen unserer Kunden zurückfordern.
Urteil Fürstliches Obergericht zu GZ 03 CG.2018.189 vom 09.07.2020
Urteil Fürstlicher Oberster Gerichtshof zu GZ 09 CG.2020.97 vom 04.03.2022
Urteil Fürstlicher Oberster Gerichtshof zu GZ 08CG.2021.57 vom 03.03.2023
Urteil Fürstlicher Oberster Gerichtshof zu GZ 05 CG.2022.270 vom 09.02.2024