Die gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die meisten Versicherungsunterlagen bis einschliesslich des Jahres 2012 keine Informationen über das Recht auf Widerspruch enthalten. Selbst aber wenn eine Belehrung erfolgte, kann ein Widerspruch möglich sein, da nur selten die inhaltlichen und formalen Anforderungen seitens des Versicherungsunternehmens erfüllt wurden.
Liti-Link hat bereits betroffene Versicherte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche erfolgreich unterstützt und dabei proaktiv zur Entwicklung in der versicherungsrechtlichen Rechtsprechung in Liechtenstein beigetragen. Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten prüfen wir die oftmals komplex und undurchsichtigen Versicherungsunterlagen und stellen fest, ob Sie fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden. Sollte die Geltendmachung der Ansprüche nicht möglich sein bzw. sich als wirtschaftlich nicht sinnvoll erweisen, so trägt Liti-Link sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und wird die Ansprüche an Sie rückabtreten. Für Sie entstehen somit keine Kosten!
Sollte sich jedoch herausstellen, dass Sie fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, beginnt Liti-Link mit der Geltendmachung und Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche. Das weitere Vorgehen hängt grundsätzlich von der Reaktion der Versicherung ab und davon, ob diese den Rücktritt akzeptiert. Erfahrungsgemäss muss in den meisten Fällen eine entsprechende Klage eingereicht werden.
Durch den Kauf Ihrer Ansprüche und Rechte übernimmt Liti-Link zu 100% das Kosten- und Prozessrisiko. Liti-Link kann aufgrund des Kaufs Ihrer Ansprüche und Rechte im eigenen Namen und auf eigenes Risiko agieren. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen mit der nötigen rechtlichen Unterstützung vertreten werden, ohne dass Sie finanzielle Risiken eingehen müssen.
Potentiell jeder Versicherungsnehmer, der ab 2002 einen fondgebundenen Lebensversicherungsvertrag mit einem liechtensteinischen Versicherer abgeschlossen hat.
Versicherungsnehmer, die nicht oder unzureichend über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, können vom Versicherungsvertrag auch noch Jahre nach Vertragsabschluss zurücktreten. Ein Rücktritt ist selbst dann noch möglich, wenn die Police bereits gekündigt wurde.
Die Geltendmachung des Rücktrittsrechts lohnt sich idR, wenn die ursprünglich vom Versicherungsnehmer einbezahlte Prämie höher ist, als das noch vorhandene bzw. nach Kündigung des Versicherungsvertrags ausbezahlte Policenvermögen.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts vom Versicherungsvertrag erhält der Versicherungsnehmer in der Regel die eingezahlte Versicherungsprämie abzüglich des noch vorhandenen Guthabens zuzüglich eines Zinses von 5 % für die letzten drei Jahre zurück. In Ausnahmefällen können die Zinsen auch für einen längeren Zeitraum gewährt werden.
Auch wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt oder aufgelöst wurde, kann man sich auf das Widerrufsrecht berufen. In diesem Fall ergibt sich die rückforderbare Summe aus der Differenz zwischen der ursprünglich einbezahlten Versicherungssumme und dem Auszahlungsbetrag.
Die Rechtsprechung in Liechtenstein ist tendenziell versicherungsnehmerfreundlich, weshalb wir der Meinung sind, dass die Chancen gut stehen! Deshalb bieten wir Ihnen eine Dienstleistung an, bei welcher wir zu 100% das Kosten- und Prozessrisiko tragen.
Da aus heutiger Sicht noch viele rechtliche Belange aber weiterhin ungeklärt sind und bei jedem Rechtsstreit ein Risiko besteht, können wir Ihnen leider eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht garantieren.
Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir Ihnen zu jederzeit den bestmöglichen Service anbieten werden.
Eine Erfolgsbeteiligung von 35% vom Netto-Mehrwert für Liti-Link fällt nur dann an, wenn die von uns erworbenen Ansprüche und Rechte erfolgreich durchgesetzt werden können. Sollte die Geltendmachung der Ansprüche nicht möglich sein, so trägt Liti-Link allein alle angefallenen Kosten. Sie als unser Kunde haben somit kein Kostenrisiko.
Bei erfolgreicher Geltendmachung der Ansprüche behält sich Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung von 35% des Netto-Mehrwerts ein, während 65% des Netto-Mehrwerts an Sie ausbezahlt werden. Da sowohl Liti-Link als auch Sie am Netto-Mehrwert beteiligt sind, werden die externen Kosten stets im Auge behalten, damit ein maximaler Erlös erzielt werden kann.
Definitionen:
Der rückforderbare Brutto-Mehrwert ist entweder die Differenz zwischen der ursprünglich eingezahlten Versicherungsprämie und dem aktuell noch vorhandenen Policenvermögen zzgl. 5% Zinsen für die letzten drei Jahre oder die Differenz zwischen der ursprünglich eingezahlten Versicherungsprämie und dem nach Ablauf oder Kündigung der Police ausbezahlten Summe (zzgl. 5% Zinsen für die letzten drei Jahre).
Der Netto-Mehrwert, auf Basis welcher die Erfolgsbeteiligung von 35% von Liti-Link und der Auszahlungsbetrag an den Kunden von 65% berechnet wird, ist der Brutto-Mehrwert abzüglich Drittkosten (z.B. Postgebühren, Kosten für Rechtsvertretung, Kosten von Gegenparteien wie Parteientschädigungen, Gerichtskosten oder Vorschüsse etc.) und Mehrwertsteuer.
Selbstverständlich steht es jedem Versicherten frei seine Ansprüche selbst geltend zu machen oder Rechtsanwaltskanzleien etc. mit der Rückforderung zu mandatieren. Die Kosten für Gerichte und Rechtsanwälte können in Liechtenstein aber schnell den potenziellen Erlös übersteigen. So kann der Fall eintreten, dass Sie zwar Recht erhalten, jedoch die Gerichtskosten nicht zu 100% von der Gegenseite getragen werden müssen. Dies kann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen.
Um sich bei uns zu registrieren, benötigen wir nur wenige Informationen:
Im weiteren Verlauf bitten wir Sie um postalische Zusendung des Originals der Versicherungspolice und Ihrer Ausweiskopie.
Die Dauer des Prozesses kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falles, der Verfügbarkeit von Ressourcen und der Effizienz der beteiligten Parteien. Wir sind bestrebt, den Prozess so schnell wie möglich voranzutreiben und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eine zügige Abwicklung sicherzustellen. Allerdings ist es schwierig, eine genaue Zeitangabe zu machen. Wir werden Sie jedoch regelmässig über den Fortschritt informieren und sind bestrebt, den Prozess effizient zu gestalten und einen höchstmöglichen Nettoerlös für Sie zu erzielen.
Weitere Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit Insurance-Check finden Sie bei uns in den FAQs. Gerne können Sie uns jederzeit telefonisch unter +41 81 595 00 10 und per E-Mail unter office@litilink.com kontaktieren.