Liti-Link - So funktioniert Retro-Back™ - Liti-Link AG
So funktioniert Retro-Back™

Einfach und ohne Kostenrisiko Ihre Retrozessionen geltend machen

Nur wenige Schritte und Liti-Link kann mit der Sicherstellung Ihrer Ansprüche beginnen.

Die von Schweizer Banken und Vermögensverwaltern zu Unrecht vereinnahmten Retrozessionen können von den Anlegern für die letzten zehn Jahre zurückgefordert werden.

Liti-Link ist Marktführer in der Rückforderung von Retrozessionen und hat mit dem bewährten Erfolgsbeteiligungsmodell bereits für zahlreiche institutionelle als auch private Anleger Retrozessionen erfolgreich zurückgefordert. Wir kennen die Rechtslage besser als sonst jemand, wissen welche Argumente die Banken und Vermögensverwalter bringen und wie sie weiterhin versuchen, sich vor der Auszahlung der einbehaltenen Retrozessionen zu drücken. Liti-Link verfügt über ein erfahrenes Team, ein breites Partnernetzwerk von Rechtsanwälten und unterstützt Sie gerne bei der Rückforderung von Retrozessionen. Der Vorteil für Anleger: Liti-Link trägt zu 100% das Kostenrisiko. Nur wenn wir erfolgreich Ihre Retrozessionen zurückfordern, erhalten wir unsere Erfolgsbeteiligung.

 

So einfach funktioniert Retro-Back™

Prozessablauf ansehen
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Prüfung der Ansprüche und Beauftragung von Liti-Link

In nur 5 Minuten geben Sie die notwendigen Informationen ein.

Datensicherheit garantiert
Liti-Link greift auf standardisierte und zertifizierte IT-Prozesse zurück, die schlank, digital und sicher sind und gewährleistet zu jedem Zeitpunkt volle Vertraulichkeit. Die Sicherheit Ihrer Daten steht an oberster Stelle.

Nach Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie unsere Vertragsunterlagen per Mail zugesandt. Diese umfassen zum einen die «Vereinbarung» (Seiten 1-2) zwischen Ihnen und der Liti-Link selbst als auch eine «Abtretungsvereinbarung» (Seite 3) und «Vollmacht» (Seite 4).

Sobald die unterschriebenen Vertragsunterlagen bei uns eingehen, beginnt Liti-Link mit der Prüfung und Sicherstellung Ihrer Ansprüche. Ganz ohne Kostenrisiko für Sie!

2

Sofortige Unterbrechung der Verjährung in der Schweiz

Liti-Link unterbricht die Verjährung Ihrer Ansprüche in der Schweiz innerhalb von drei Werktagen. Dann können Ihre Ansprüche nicht weiter verjähren und Liti-Link startet mit der Geltendmachung der Ansprüche.

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Feststellung der genauen Anspruchshöhe

Liti-Link stellt ein Auskunftsbegehren an Ihren Finanzdienstleister. Sobald eine vollständige Offenlegung erfolgt ist, startet Liti-Link mit der Geltendmachung der Ansprüche. Sollten keine Retrozessionen von Ihrem Finanzdienstleiser einbehalten worden sein, so bringt Liti-Link den Rückforderungsprozess zu Ende. Für Sie entstehen keinerlei Kosten!

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Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Liti-Link beginnt mit der Geltendmachung der Ansprüche und fordert die Rückzahlung der Retrozessionen.

Folgende Szenarien sind möglich:

Auszahlung der Retrozessionen durch den Finanzdienstleister – ohne rechtliche Schritte.

Bewertung eines möglichen Vergleichsangebotes des Finanzdienstleisters.

Gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. Liti-Link bringt selbst eine Klage ein oder beauftragt einen Rechtsvertreter mit der Durchsetzung der Ansprüche. Das Prozessrisiko trägt Liti-Link.

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Ausbezahlung der Retrozessionen

Ihre sichergestellten Ansprüche kommen zur Auszahlung. Nach Abzug der Drittkosten (z.B. Postgebühren, Betreibungsgebühren, Kosten für Rechtsvertretung) werden Ihre Ansprüche ausbezahlt und Liti-Link erhält die vertraglich vereinbarte Erfolgsbeteiligung.

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