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Prozessfinanzierung

Was ist Prozessfinanzierung?

Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können sich über Jahre hinziehen und sind häufig kostspielige Angelegenheiten. Wenn Sie als Kläger im Recht sind, die hohen Verfahrensgebühren jedoch ein Hindernis für Sie darstellen, können wir Ihnen den Prozess finanzieren.

Mit einer Prozessfinanzierung, welche ein etabliertes Instrument im deutschsprachigen Rechtsmarkt ist, wird Mandanten und Rechtsanwälten die Möglichkeit gegeben, berechtigte Ansprüche trotz hoher Verfahrenskosten und ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen.

Gerade wenn der Gegner übermächtig erscheint, ein langer Prozess zu befürchten ist und hohe Gebührensätze entstehen können, schrecken viele Kläger vor der Durchsetzung ihrer Ansprüche zurück. Die Prozesskostenfinanzierung ist ein probates Mittel, um Klägern einen fairen Prozess zu ermöglichen und das notwendige Durchsetzungspotential zu gewährleisten.

Welche Finanzierungsbereiche werden von Liti-Link übernommen?

Liti-Link wird bei zivilrechtlichen Forderungen tätig, die im Rahmen von nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsverfahren durchgesetzt werden sollen.

Voraussetzungen für die Prozesskostenfinanzierung

Alle Fälle bei denen es um Geld geht, werden von uns kostenfrei geprüft. Dabei wird abgewogen, ob eine Finanzierung Ihrer Prozesskosten möglich ist. Sowohl aussergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren, durch eine oder mehrere Instanzen, in der Schweiz und im deutschsprachigen Ausland, sowie nationale und internationale Schiedsverfahren, werden von uns finanziert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zahlungsansprüche oder Forderungen auf sonstige Vermögenswerte ergeben einen Streitwert von mindestens 100.000 Schweizer Franken, EURO bzw. US-Dollar.
  • Eine Klage ist sinnvoll, da gute Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg vorhanden sind.
  • Die Gegenseite verfügt über eine hinreichende Bonität.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Anwaltskosten (die Kosten des eigenen Anwalts sowie allfällige Kosten des gegnerischen Anwalts) 
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen- und Sachverständige
  • Kosten für Sicherheitsleistungen und Kautionen

Wie hoch ist die Erlösbeteiligung von Liti-Link?

Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällt nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt massgeblich von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Nach Abzug von Gebühren und externen Aufwendungen werden je nach Verfahren ca. 40% der Nettoerträge als Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällig. Diese wird direkt mit der erfolgten Rückzahlung durch die Schuldnerin verrechnet. Dadurch gewährleistet Liti-Link, dass Kunden zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung treten müssen.