Liti-Link - Warum Retro-Back™ - Liti-Link AG
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Kein finanzielles Risiko - Sie können nur gewinnen

Mit Retro-Back zur erfolgreichen Rückzahlung von Retrozessionen

Schweizer Banken verwalten gemäss aktuellen Studien insgesamt ein Vermögen in Höhe von rund 7.9 Billionen Schweizer Franken, wobei rund 46% der Gesamtsumme Privatkunden im In- und Ausland zuordenbar und die restlichen 54% in der Hand von Unternehmen und institutionellen Kunden sind. Damit gehört die Schweiz weltweit zu den führenden Finanzplätzen und kann sich mit einem Marktanteil von rund 25% als bedeutendster Finanzplatz für grenzüberschreitendes Wealth Management behaupten (vgl. Bankenbarometer der Bankiervereinigung).

Während der aggregierte Geschäftserfolg der Banken in der Schweiz unaufhörlich steigt, zeigt eine Studie der Finalix AG, dass Schweizer Banken alleine im Jahr 2012 rund CHF 4.2 Milliarden an Retrozessionen vereinnahmt haben. Dies entspricht ca. 12.4% der Wertschöpfung im Schweizer Bankensektor.

Trotz mehrerer Schweizer Bundesgerichtsurteile, wobei bereits mit dem Urteil BGE 4C_432 aus dem Jahr 2006 festgeschrieben wurde, dass Retrozessionen grundsätzlich den Anlegern zustehen und der geringen Bereitschaft der Schweizer Finanzinstitute, die vereinnahmten Retrozessionen an ihre Kunden zurückzuzahlen, verjähren jeden Tag riesige Summen zu Gunsten der Banken.

Diese Zahlen zeigen die grosse Bedeutung von Retrozessionen für die Schweizer Banken und Vermögensverwalter und begründen auch, warum diese sich bei Rückforderungsversuchen quer stellen. Eine Rückforderung im Alleingang ist laut Erfahrungsberichten unserer Kunden so gut wie unmöglich bzw. wird Ihnen ein schlechter Deal angeboten, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Liti-Link bietet mit dem Produkt Retro-Back eine unkomplizierte, schnelle und kundenorientierte Dienstleistung an. Unsere Kunden können mit der Beauftragung von Liti-Link ohne finanzielles Risiko vom Know-how und den Erfahrungen von Liti-Link profitieren. Nach erfolgter Abtretung Ihrer Ansprüche beginnt Liti-Link mit dem Rückforderungsprozess. Nur im Falle einer erfolgreichen Rückforderung der Retrozessionen erhält Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung.

Liti-Link bietet auch in Liechtenstein das in der Schweiz hundertfach erprobte Erfolgsmodell für Anleger an: Risikofreie Rückforderung, die rein auf einer Erfolgsbeteiligung basiert. Die breite Erfahrung aus der Schweiz kann kurzerhand auf den kleinen Nachbarn übertragen werden. Liti-Link hat in der Vergangenheit bereits vielfach erfolgreich Retrozessionen von liechtensteinischen Vermögensverwaltern zurückgefordert.

Warum sollte ich meine Ansprüche an Liti-Link abtreten und mit der Geltendmachung der Retrozessionen beauftragen?

  • Liti-Link fordert bereits seit Mai 2017 erfolgreich Retrozessionen für ihre Kunden zurück.
  • Liti-Link hat bereits über 1500 institutionelle und private Anleger aus aller Welt bei der Rückforderung von Retrozessionen unterstützt.
  • Liti-Link kennt die Argumente der Banken und Vermögensverwalter und prüft, ob der von den Banken und Vermögensverwaltern argumentierte Verzicht der gültigen Rechtsprechung entspricht.
  • Liti-Link prüft für Sie sämtliche Unterlagen (Depotreglements, AGB etc.) und macht die Ansprüche geltend.
  • Liti-Link ist Marktführer in der Rückforderung von Retrozessionen und trägt zu 100% das Kostenrisiko.
  • Liti-Link ist Pionier bei der Rückforderung von Retrozessionen und trägt zu einer transparenten und anlegerfreundlichen Rechtsprechung in der Schweiz und Liechtenstein bei.
  • Liti-Link kann in der Folge der Abtretung der Ansprüche im eigenen Namen und auf eigenes Risiko agieren. Die Ansprüche können somit von der Schweiz aus geltend gemacht werden und Sie gehen keinerlei Risiko ein.
  • Nur im Falle einer erfolgreichen Rückforderung der unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen erhält Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung. Sollten in Ihrem Fall keine Retrozessionen zurückgefordert werden können, so übernimmt Liti-Link die entstandenen Kosten. Für Sie fallen bei einem erfolglosen Ausgang keinerlei Kosten an.
  • Liti-Link stoppt die Verjährungsfrist in der Schweiz innerhalb von drei Werktagen nach Vorliegen der vollständigen Vertragsunterlagen.
  • Liti-Link betreut Anleger, welche sowohl bestehende oder auch saldierte Geschäftsbeziehungen mit Schweizer oder Liechtensteiner Banken und Vermögensverwaltern haben.
  Kein Kostenrisiko bei der Rückforderung meiner finanziellen Ansprüche gegenüber meiner Bank in der Schweiz zu haben, war für mich entscheidend.
Kunde Liti-Link