Liti-Link - Warum Retro-Back™ - Liti-Link AG
Kein finanzielles Risiko - Sie können nur gewinnen

Mit Retro-Back zur erfolgreichen Rückzahlung von Retrozessionen

Liti-Link bietet mit dem Produkt Retro-Back eine unkomplizierte, schnelle und kundenorientierte Dienstleistung an. Unsere Kunden können mit der Beauftragung von Liti-Link ohne finanzielles Risiko vom Know-How und den Erfahrungen von Liti-Link profitieren. Nach erfolgter Abtretung Ihrer Ansprüche beginnt Liti-Link mit dem Rückforderungsprozess. Nur im Falle einer erfolgreichen Rückforderung der Retrozessionen erhält Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung. Sollten wir in Ihrem Fall keine Retrozessionen zurückfordern können, so entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Schweizer Banken verwalten gemäss aktuellen Studien insgesamt ein Vermögen in Höhe von rund 7.9 Billionen Schweizer Franken, wobei rund 46% der Gesamtsumme Privatkunden im In- und Ausland zuordenbar und die restlichen 54% in der Hand von Unternehmen und institutionellen Kunden sind. Damit gehört die Schweiz weltweit zu den führenden Finanzplätzen und kann sich mit einem Marktanteil von rund 25% als bedeutendster Finanzplatz für grenzüberschreitendes Wealth Management behaupten (vgl. Bankenbarometer der Bankiervereinigung).

Während der aggregierte Geschäftserfolg der Banken in der Schweiz unaufhörlich steigt, zeigt eine Studie der Finalix AG, dass Schweizer Banken alleine im Jahr 2012 rund CHF 4.2 Milliarden an Retrozessionen vereinnahmt haben. Dies entspricht ca. 12.4% der Wertschöpfung im Schweizer Bankensektor.

Trotz mehrerer Schweizer Bundesgerichtsurteile, wobei bereits mit dem Urteil BGE 4C_432 aus dem Jahr 2006 festgeschrieben wurde, dass Retrozessionen grundsätzlich den Anlegern zustehen und der geringen Bereitschaft der Schweizer Finanzinstitute, die vereinnahmten Retrozessionen an ihre Kunden zurückzuzahlen, verjähren jeden Tag riesige Summen zu Gunsten der Banken.

Diese Zahlen zeigen die grosse Bedeutung von Retrozessionen für die Schweizer Banken und Vermögensverwalter und begründen auch, warum diese sich bei Rückforderungsversuchen quer stellen. Eine Rückforderung im Alleingang ist laut Erfahrungsberichten unserer Kunden so gut wie unmöglich bzw. es wird ihnen ein schlechter Deal angeboten, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Liti-Link hat sich auf die Rückforderung von Retrozessionen spezialisiert und unterstützt nun seit 2017 Kunden aus aller Welt erfolgreich bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Schweizer Banken. Auch in Liechtenstein bietet Liti-Link das in der Schweiz erprobte Erfolgsmodell für Anleger an: Risikofreie Rückforderung, die rein auf einer Erfolgsbeteiligung basiert. Die breite Erfahrung aus der Schweiz konnte kurzerhand auf den kleinen Nachbarn übertragen werden. Liti-Link hat in der Vergangenheit bereits vielfach erfolgreich Retrozessionen von liechtensteinischen Vermögensverwaltern zurückgefordert.

Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link am Nettoerlös fällt nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt massgeblich von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Sollte keine Rückforderung möglich sein, so trägt Liti-Link allein alle angefallenen Kosten. Unsere Kunden haben somit kein Kostenrisiko.

Sollte eine Rückforderung möglich sein, dann behält sich Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung von 40% des zurückgeforderten Nettoerlöses ein und bezahlt 60% des Nettoerlöses an seine Kunden aus. Sollte der Nettorückforderungserlös unter CHF 8000.- ausfallen, dann beträgt die Erfolgsbeteiligung von Liti-Link 50%. Liti-Link sitzt somit zu jeder Zeit im selben Boot wie seine Kunden und hat stets ein Interesse an einem effizienten Rückforderungsprozess und bestmöglichem Ergebnis.

 

10 Gründe für Retro-Back:

  1. Liti-Link fordert bereits seit Mai 2017 erfolgreich Retrozessionen für Kunden aus aller Welt zurück, welche Personen-, Nummern-, Stiftungs-, Firmen-, Trust- und geerbte Konten während der letzten zehn Jahre in der Schweiz hatten oder noch haben.
  2. Nur im Falle einer erfolgreichen Rückforderung der unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen erhält Liti-Link eine Erfolgsbeteiligung. Sollten in Ihrem Fall keine Retrozessionen zurückgefordert werden können, so übernimmt Liti-Link die entstandenen Kosten. Für Sie fallen bei einem erfolglosen Ausgang keinerlei Kosten an.
  3. Bereits über 1700 institutionelle und private Anleger wurden bei der Rückforderung von Retrozessionen durch Liti-Link unterstützt.
  4. Liti-Link kennt die Argumente der Banken und Vermögensverwalter und prüft, ob der von den Banken und Vermögensverwaltern argumentierte Verzicht der gültigen Rechtsprechung entspricht.
  5. Sie haben keine Arbeit mit den komplexen Formalitäten: Liti-Link prüft für Sie sämtliche Unterlagen (Depotreglements, AGB etc.) und macht die Ansprüche geltend.
  6. Als Marktführer in der Rückforderung von Retrozessionen trägt Liti-Link zu 100% das Kosten- und Prozessrisiko.
  7. Liti-Link ist Pionier bei der Rückforderung von Retrozessionen und trägt zu einer transparenten und anlegerfreundlichen Rechtsprechung in der Schweiz und Liechtenstein bei.
  8. In der Folge der Abtretung der Ansprüche kann Liti-Link im eigenen Namen und auf eigenes Risiko agieren. Die Ansprüche können somit von der Schweiz aus geltend gemacht werden und Sie gehen keinerlei Risiko ein.
  9. Liti-Link stoppt die Verjährungsfrist in der Schweiz innerhalb von drei Werktagen nach Vorliegen der vollständigen Vertragsunterlagen.
  10. Anleger, welche sowohl bestehende oder auch saldierte Geschäftsbeziehungen mit Schweizer oder Liechtensteiner Banken und Vermögensverwaltern haben, werden von Liti-Link unterstützt.

 

  Kein Kostenrisiko bei der Rückforderung meiner finanziellen Ansprüche gegenüber meiner Bank in der Schweiz zu haben, war für mich entscheidend.
Kunde Liti-Link