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06.06.2019 / Anwalt.de

Anwalt.de - 06.06.2019

Retrozessionen: Kunden stehen Ansprüche gegen Schweizer Vermögensverwalter und Berater zu

Schweizer Vermögensverwalter und -berater haben in Milliardenhöhe sogenannte „Retrozessionen“ (auch Rückvergütungen oder „Kick-backs“ genannt) einbehalten. Über den Erhalt dieser Zuwendungen müssen sie ihre Kunden nicht nur aufklären, sondern sie sind auch zur Auszahlung dieser verpflichtet. Das Schweizer Bundesgericht entschied, dass Kunden von Schweizer „Beratern“ die Offenlegung solcher Zahlungen ebenso verlangen können, wie die Herausgabe dieser. Auch deutsche Kunden sind betroffen und müssen schnell handeln. Denn es gibt eine Frist von zehn Jahren, innerhalb derer die Ansprüche zu verjähren drohen.

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