Rückvergütungen: Abgezockt in der Schweiz - Liti-Link AG
09.03.2020 / Börse Online

Börse Online - 09.03.2020

Rückvergütungen: Abgezockt in der Schweiz - das sollten Betroffene jetzt wissen

Viele Deutsche investierten hohe Beträge bei Schweizer Banken und Vermögensverwaltern. Sie nahmen oft überteuerte Anlagekosten in Kauf, weil das Bankgeheimnis Diskretion versprach. Mittlerweile ist klar: Die Anleger haben ein Recht, sogenannte Kick-backs (Retrozessionen) zurückzubekommen. Doch droht Verjährung - die Betroffenen sollten sich beeilen, um ihre Ansprüche einzufordern.

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