Liti-Link AG / Medienberichte / Retrozessionen / BVK - Liti-Link AG
23.03.2018 / BVK

BVK - 23.03.2018

Pensionskasse BVK erhält 20 Millionen wegen Gerichtsurteil

Die BVK geht für ihre Versicherten vor Gericht – und gewinnt 20 Millionen Franken.

Viele Schweizer Banken und andere Vermögensverwalter haben in der Vergangenheit unrechtmässig Vermittlungsprovisionen in Milliardenhöhe einbehalten. Gerade Pensionskassen sollten sich aufgrund der Höhe der verwalteten Vermögen mit dieser Thematik genauer beschäftigen, das zeigt ein nun publiziertes Urteil des Zürcher Handelsgerichtes.

Aufgrund des Schweizer Bundesgerichtsurteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012, 4A_141/2012), welches das Einbehalten von Retrozessionen verbietet, reichte die BVK mehrere Klagen gegen Vermögensverwalter, Fondsverwalter und Banken ein und forderte verrechnete Retrozessionen und anderweitige ungerechtfertigte Provisionen (wie etwa sogenannte «Kick-Backs») konsequent von allen beauftragten Vermögensverwaltern zurück.

Auf die Forderung der BVK auf sofortige Herausgabe von zu Unrecht vereinnahmten Retrozessionen eines beauftragten Vermögensverwalters wurde seitens der Vermögensverwalter nicht eingegangen. Dies obwohl kein legaler Anspruch auf die zusätzlichen Provisionen über die regulären und vereinbarten Mandatsgebühren hinaus bestand.

Die BVK entschied daraufhin, da ihrer Ansicht nach das zu Unrecht einbehaltene Vermögen den Versicherten zusteht, die Rückforderung vor Gericht durchzusetzen. Nach einem langwierigen und zeitaufwendigen Verfahren hat das Handelsgericht des Kantons Zürich nun zu Gunsten der BVK entschieden.

Das Gericht entschied, dass der Vermögensverwalter aufgrund des Bundesgerichtsurteils verpflichtet ist, Retrozessionen in der Höhe von 12,5 Millionen an die BVK zurückzuzahlen. Dazu kommen Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 Millionen, insgesamt also 20 Millionen Franken, die vollumfänglich den Versicherten der BVK zugutekommen.

Dank hartnäckigem Bestehen auf den gerechtfertigten Forderungen konnten die entsprechenden Vermögenswerte zurückgefordert werden. Zusätzlich sind die Organe der Pensionskasse BVK ihrer gesetzlich treuhänderischen Sorgfaltspflicht (Art. 51b Abs. 2 BVG) nachgekommen und haben die Interessen der Pensionskasse und der Versicherten bestmöglich gewahrt.

Alle Links zur Berichterstattung finden Sie folgend:

 

Handeln Sie im eigenen Interesse, und damit im Interesse der Versicherten.

Es ist den Organen der Pensionskassen anzuraten, die Situation zu prüfen und die Retrozessionen bei den Banken und Vermögensverwaltern zurückzufordern. Kompetente Unterstützung bietet Ihnen dabei Liti-Link. Liti-Link hat langjährige Erfahrung im Bereich Claim Management und ist auf die Rückforderung von Retrozessionen bei Schweizer Banken spezialisiert. Das gesamte Kostenrisiko trägt Liti-Link und sämtliche Verfahrenskosten werden in Vorleistung übernommen. Des Weiteren kommen die Organe der gesetzlich treuhänderischen Sorgfaltspflicht (Art. 51b Abs. 2 BVG) nach.

Mit Liti-Link die Retrozessionen zurückfordern

Sodass wir die Forderung für Sie geltend machen können, treten Sie in einem ersten Schritt Ihre Ansprüche gegen die Bank oder den Vermögensverwalter an uns ab.Nach Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen an Liti-Link werden 80 % des Nettoerlöses an die PK ausbezahlt. 20 % erhält Liti-Link als Erfolgshonorar. Sollten keine Retrozessionen zurück erstattet werden, fallen für die PK keine Kosten an. Das Kostenrisiko für die Geltendmachung trägt Liti-Link alleine.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung und finden eine individuelle massgeschneiderte Lösung.
Hubert Schwärzler, CEO