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22.05.2015 / Capital

Capital Invest - 22.05.2015

Kunden können hohe Provisionen zurückfordern, die Schweizer Banken eingestrichen haben

Trotz der vermeintlich klaren Rechtslage, ausgehend von dem Schweizer Bundesgericht Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012, 4A_141/2012), in welchem Retrozessionen verboten werden, kommt es immer wieder zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen. Seither haben zahlreiche Kunden bereits versucht Geld zurückzufordern, es zeigt sich jedoch, dass Retroforderungen keine Selbstläufer sind. Schließlich geht es um viel Geld und einige Institute scheuen nicht vor fragwürdigen Tricks zurück.

Unter Retrozessionen werden in der Schweiz Vermittlungsprovisionen von Banken und Finanzdienstleistern verstanden, welche den Kunden erstattet werden müssen. In der Regel kassierten Banken und andere Vermögensverwalter Provisionen von 0,5 bis 1,0 Prozent des Depotwerts – pro Jahr.

Bevor die Kunden das Geld erstattet bekommen, müssen sie etliche Hürden überwinden. Zum einen berufen sich die meisten Banken darauf, dass nur Vermögensverwaltungskunden Ansprüche geltend machen dürfen, zum anderen argumentieren diese, dass die Kunden freiwillig auf die Retros verzichtet haben. Eine weitere Hürde besteht darin, den exakten Schaden zu ermitteln, da manche Banken unzulässigerweise Kosten verrechnen oder bestimmte Positionen schlicht außer Acht lassen. Eine letzte Hürde stellt die schnelle Verjährung dar.

Die Rechtsunsicherheit als auch die Kosten einer Klage spielen den Banken in die Karten und veranlassen so manchen Beratungskunden die Sache auf sich ruhen zu lassen.