Liti-Link AG / Medienberichte / Retrozessionen / DATEV - Liti-Link AG
31.01.2018 / DATEV

DATEV - 31.01.2018

Deutsche Kapitalanleger können nun Provisionen, die in der Schweiz zu Unrecht einbehalten wurden, ohne eigenes Prozessrisiko zurückfordern.

Jahrelang waren für Vermögensverwalter in der Schweiz Provisionszahlungen von Dritten,sogenannte Retrozessionen, ein äusserst lukratives Geschäft. Vermögensverwalter konnnten hinter dem Rücken des Kunden bei marktüblichen Provisionen von 0,5 bis ein Prozent pro Jahr, das bei einem Depotwert von bei­spiels­weise einer Million Euro über zehn Jahre, eine Summe von 50.000 bis 100.000 vereinnehmen.

Das Schweizer Bundesgericht  (Urteil vom 30.10.2012; 4A_127/2012, 4A_141/2012) hatte bereits 2012 klargestellt, dass das Einbehalten von Retrozessionen verboten ist und diese an den Kunden herauzugeben sind. Oftmals aber haben die Kunden von den Ansprüchen keine Kenntnis und die Ansprüche verjähren. Die Liti-Link AG unterstüzt die Kunden beziehungsweise ehemaligen Kunden von Schweizer Banken risikolos und einfach rechtswidrig einbehaltene Gelder zurück­zu­fordern.

Den Link zum vollständigen Artikel finden Sie hier.