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18.06.2019 / EXXECNEWS

EXXECNEWS - 18.06.2019

Retrozessionen: Schweizer Bundesgerichtsurteile stärken den Anlegerschutz

Viele Jahre lang war es gang und gäbe, dass Personen aus der ganzen Welt Vermögenswerte in der Schweiz angelegt haben. Sowohl das Bankgeheimnis, als auch der stabile Schweizer Franken und die international ausgerichtete Infrastruktur der Schweizer Banken sprachen für sich. Ebenso üblich war es, dass Schweizer Banken und Vermögensverwalter für die Vermittlung von Fonds, strukturierten Produkten, Obligationen, etc. Kick-Back-Provisionen (Retrozessionen) in der Höhe von 0,5 bis 2,0 Prozent von Produktanbietern kassierten. Dieses lukrative Geschäftsmodell verhalf den Schweizer Geldhäusern zu mehreren Milliarden an Bestands- und Pflegeprovisionen, die eigentlich den Kunden zustehen. Aufgrund des Interessenskonflikts, der bei den Banken durch den Erhalt dieser Provisionen, wohlgemerkt performanceunabhängig, entsteht, sind diese Provisionen äußerst umstritten. Die Retrozessionen der letzten zehn Jahre können von Anlegern zurückgefordert werden. Bei der Durchsetzung der Ansprüche hilft die Firma Liti-Link AG.

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