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09.06.2017 / Finanzwelt

Finanzwelt - 29.06.2017

Liti-Link fordert für Anleger Geld zurück

Der auf Forderungsmanagement spezialisierte Dienstleister Liti-Link AG hilft Anlegern Vermittlungsprovisionen von Schweizer Finanzdienstleistern zurückzufordern.

Die Gesetzlage ist klar! Banken und Vermögensverwalter in der Schweiz müssen ihren Kunden alle Provisionen zurückzahlen (4A 127/2012 und 4A 141/2012). Und trotzdem behalten viele Banken und Vermögensverwalter diese in der Schweiz genannten Retrozessionen ein. Die Zuger Unternehmensberatung Finalix AG schätzt, dass auf diese Weise mehrere Milliarden Schweizer Franken unrechtmäßig einbehalten worden sind.

Trotz der abweichenden Rechtslage zu Deutschland, sind auch viele tausende deutsche Anleger betroffen, unter anderem auch die mehr als 100.000 Anleger, die wegen Steuerhinterziehung Selbstanzeige erstattet haben. Inzwischen droht vielen Anlegern die Verjährung ihrer Ansprüche, die – je nach verwaltetem Vermögen – alles andere als kleine Summen darstellen.

Der auf Forderungsmanagement spezialisierte Schweizer Dienstleiter Liti-Link AG hilft Kunden dabei, ihre berechtigten Forderungen in der Schweiz zielgerichtet und vertraulich durchzusetzen. Anleger haben somit zum ersten Mal die Möglichkeit, ihre Ansprüche ohne Risiko mit großen Erfolgsaussichten zurückzuerhalten, bevor diese verjähren.

Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich Anlegerschutz und ist Partner von Liti-Link in Deutschland.

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