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03.06.2019 / Frankfurter Allgemeine Zeitung

Frankfurter Allgemeine Zeitung - 03.06.2019

Kickbacks und Retrozessionen
Kein Geld den „bösen Buben“

Es seit Jahr und Tag guter Brauch oder – besser gesagt – schlechte Sitte, dass Banken über die Gebühren der Anleger hinaus Vergütungen von den Kapitalanlagegesellschaften und Verwalter über die Honorare ihrer Kunden hinaus Zuwendungen von den Depotbankbanken erhalten. Die zusätzlichen Einnahmen liegen bei 0,25 bis 1 Prozent des verwalteten Vermögens und sorgen nicht nur in Basel und Zürich, sondern auch in Hamburg und München für heftigen Streit. Das schweizerische Bundesgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass diese Kickbacks oder Retrozessionen ausschließlich dem Anleger zustehen. Öl ins Feuer gegossen hat die eidgenössische Finanzmarktaufsicht mit ihrer Anordnung, dass die Banken ihren Kunden die Entscheide des Bundesgerichtes auf den Tisch legen und auf Nachfrage die Höhe der Provisionen offenlegen müssen. Trotzdem ist nicht viel passiert. Die Banken und Verwalter winden sich wie Aale und verweisen in der Regel auf die Verjährung der Ansprüche, doch das stimmt in vielen Fällen gar nicht, weil die Ansprüche nicht schon nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren verjähren, und die Anleger haben selbst, wenn die Depots kein Schwarzgeld enthalten, nur selten den Mut, sich mit der gebotenen Härte zur Wehr zu setzen.

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