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04.04.2019 / Internationales Steuerrecht (iStR) 7/19

Internationales Steuerrecht - 04.04.2019

Schweiz: Rückforderung unrechtmäßiger Provisionen

Schweizer Banken haben viele Jahre lang unrechtmäßig Provisionen einbehalten, die den Anlegern gehören. Es handelt sich hier um sehr hohe Summen, die in Form von Bestandspflegekommissionen ganz unbemerkt kassiert und einbehalten wurden. In Deutschland gibt es über 120.000 Betroffene, also Anleger, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben/hatten. Kaum jemand aber weiß, dass man diese Provisionen für die letzten zehn Jahre von den Schweizer Banken und Vermögensverwaltern zurückfordern kann. Die zu Unrecht einbehaltenen Provisionen nennt man in der Schweiz "Retrozessionen", "Retros" oder "Kick-Back-Provisionen" und stehen laut mehreren Schweizer Höchstgerichtsurteilen ganz klar den Anlegern zu.

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