Liti-Link AG / Medienberichte / Retrozessionen / K-Tipp - Liti-Link AG
23.08.2017 / K-Tipp

K-Tipp - 23.08.2017

Bundesgericht pfeift Banken erneut zurück

Retrozessionen: Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren

Das Urteil vom 16.Juni 2017 (4A_508/2016) des Schweizer Bundesgerichts klärt die hochumstrittene Frage der Verjährung von Retrozessionen. Kunden können 10 Jahre rückwirkend die Retrozessionen beim Finanzdienstleister herausverlangen, wobei die Verjährungsfrist schon ab Eingang der Retrozession beim Finanzdienstleister beginnt. D.h. eine umgehende Betreibung, welche die Verjährung unterbricht, ist sehr wichtig.

Den Download zum vollständigen Artikel «Bundesgericht pfeift Banken erneut zurück» - von der K-Tipp Ausgabe 13/17 vom 23.8.2017 finden Sie hier.