Liti-Link AG / Medienberichte / Retrozessionen / K-Tipp 26.02.2014 - Liti-Link AG
26.02.2014 / K-Tipp

K-Tipp - 26.02.2014

Kunden mit einem Beratungsvertrag bzw. Execution-Only Depot sind empört. Die Migros-Bank will ihnen die Vergütungen nicht weitergeben, die sie von Fonds­anbietern erhält.

Die Migros Bank hat Anfang 2013 angekündigt, dass sie an alle Kunden mit einem Vermögensverwaltungsvertrag die Retrozessionen zurückbezahlen wird. Diese 2800 Kunden wurden aber dann doch aufgefordert, auf die Retrozessionen zu verzichten. Seit 2017 ist außerdem höchstgerichtlich geregelt, dass nicht nur Vermögensverwaltungsmandate ein Recht auf die Rückzahlung der Retrozessionen haben, sondern auch Bankkunden mit jeglichen anderen Vertragsformen (zum Beispiel Execution-Only, Beratungsmandate, etc.).

Den Link zum vollständigen Artikel finden Sie hier.