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03.07.2017 / Nzz

Neue Zürcher Zeitung - 03.07.2017

Rechtslage Retrozessions-Verjährungsfrist geklärt!

Das Bundesgericht klärte die hochumstrittene Frage der Verjährung von Retrozessionen.

Neu! Kunden können 10 Jahre rückwirkend die Retrozessionen beim Finanzdienstleister herausverlangen, wobei die Verjährungsfrist schon ab Eingang der Retrozession beim Finanzdienstleister beginnt. Der Anspruch von Versicherungs- und Bankkunden auf die Herausgabe von Retrozessionen ist somit nicht nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren verjährt. D.h. eine umgehende Betreibung, welche die Verjährung unterbricht, ist sehr wichtig. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre Rechtsansprüche zu sichern.

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Den Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts finden Sie hier.