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06.09.2018 / NZZ

Neue Zürcher Zeitung - 06.09.2018

Vermögensverwalter zu Recht verurteilt

Weil ein Vermögensverwalter seinen Kunden verschwiegen hat, dass er von einer Depotbank Retrozessionen und Vergütungen erhalten hat, wurde dieser wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.

Vermittelt ein Vermögensverwalter einer Bank Kunden und macht zugleich deren Produkte dem Kunden schmackhaft, erhält Erstgenannter dafür Provisionen von der Bank, sogenannte Retrozessionen. Werden die Kunden von dem Vermögensverwalter nicht über den Erhalt von ebensolcher Retrozessionen informiert, betreibt dieser ungetreue Geschäftsbesorgung. So entschied im Jahr 2016 das Walliser Kantonsgericht und verurteilte einen Direktor und Einzelaktionär einer Vermögensverwaltungsgesellschaft für dieses und weitere Delikte zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Der Vermögensverwalter langte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, das sich erstmals mit der Frage befasste, ob das Verschweigen von Retrozessionen den Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllt. In ihrem am 06.09.2018 publizierten Urteil halten die Lausanner Richter fest, die Verurteilung sei zu Recht erfolgt.

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