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15.10.2017 / NZZ

Neue Zürcher Zeitung - 15.10.2017

Kickbacks: CS und UBS drohen Prozesse

Bundesgericht entscheidet, dass Banken ihren Kunden Retrozessionen zurückzahlen müssen!

Schweizer Banken haben hinter dem Rücken ihrer Klienten im Vermögensverwaltungs-Geschäft von Produkte-Anbietern Kickbacks in Milliardenhöhe kassiert. Diese sogenannten Retrozessionen gehören laut dem Schweizer Bundesgerichts Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012, 4A_141/2012) den Bankkunden und nicht den Banken. Es steht Pensionskassen als auch Privatpersonen zu diese zurückzufordern.

Oft berufen sich die Banken darauf, dass Ansprüche die älter als fünf Jahre sind, bereits verjährt sind. Das aktuelle Bundesgerichtsurteil vom 16. Juni 2017 (4A_508/2016) klärt aber nun die hochumstrittene Frage der Verjährung von Retrozessionen und stellt klar, dass Kunden 10 Jahre rückwirkend die zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen beim Finanzdienstleister zurückverlangen können. Auch Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, fordert die Pensionskassen auf, entsprechende Gesuche zu stellen.

Monika Roth, Advokatin und Professorin an der Hochschule Luzern, vertritt einige Kunden in Belangen von Retrozessionen und bringt zum Ausdruck, dass dieses Thema sehr geschickt von den Banken taktiert wurde bzw. wird. Denn oftmals haben sich die Kunden mit Rückzahlungen von Retrozessionen für lediglich fünf Jahre abspeisen lassen. Roth ist sich allerdings sicher, dass die eingenommenen Kickbacks auch für den Fall von Beratungsverträgen den Kunden zustehen und somit eine neue Welle an Forderungen auf die Banken zukommen wird. Zuerst braucht es aber eine Klärung durch das Bundesgericht.

Und genau hier setzten zwei Unternehmen an, die sich darauf spezialisiert haben, Retro-Rückforderungsansprüche einzutreiben. Zum einen Herbert Notz, Chef von De iure, und die Liti-Link AG, welche beide die Überzeugung teilen, dass auch bei Beratungsverträgen den Kunden Retros zustehen. Hubert Schwärzler, CEO der Liti-Link AG, sagt: «Wir sind der Meinung, dass auch Retrozessionen bei Beratungsverträgen und reinen Depot-Verträgen den Kunden gehören und wollen jetzt einen Musterprozess führen.» Ein dementsprechendes Urteil von dem Schweizer Bundesgericht ist also zu erwarten.