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30.10.2018 / NZZ

Neue Zürcher Zeitung - 30.10.2018

Schweizer Finanzinstitute setzen auf Verjährung, Verschleierung und Verzögerung.

Es ist erschreckend, wie Schweizer Finanzinstitute mit dem Thema Retrozessionen umgehen. Trotz klarer Rechtslage (alle Entscheide der Schweizer Gerichte fielen zugunsten der Kunden aus) wurde auf eine proaktive Auszahlungsstrategie verzichtet. Vielmehr setzten die Schweizer Banken und Vermögensverwalter auf Verschleierung und Verzögerung. Zeit gewannen sie etwa dadurch, dass Kunden mit symbolischen Beträgen abgespeist wurden. Man beharrte darauf, dass nur die Forderungen aus Verwaltungsmandaten gerechtfertigt seien. Zudem liess man Gutachten erstellen, welche die Verjährungsfrist mit fünf Jahren angaben. Die Rechtslage besagt aber, dass Banken und Vermögensverwalter Retrozessionen an die Kunden mit Vermögensverwaltungs-, Beratungs- und Execution-Only-Mandaten weitergeben müssen. Dabei handelt es sich um Vertriebsprovisionen, welche die Banken von den Produzenten der Anlageprodukte erhalten haben.

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