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02.05.2019 / NWB-EV Nr. 5

NWB-EV Nr. 5 - 02.05.2019

Rückforderung von Retrozessionen – Eine Dienstleistung, die sich für alle lohnt“

Trotz eines möglicherweise bitteren Nachgeschmacks, der deutschen Kapitalanlegern nach ihren Ausflügen in die Schweiz hinterblieb, lohnt es sich, sich jetzt noch einmal mit der Schweiz auseinanderzusetzen. Denn viele Schweizer Banken und Vermögensverwalter haben jahrelang Provisionen einbehalten, die nach Schweizer Höchstgerichtsurteilen den Anlegern gehören und für die letzten zehn Jahre zurückgefordert werden können. Die Summen, die Kunden völlig unbemerkt vorenthalten wurden, sind beträchtlich und so empfiehlt es sich, sich dem Thema „Rückforderung von Retrozessionen“ zeitnah anzunehmen.

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