Vermögensverwalter wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt
Das Verschweigen von Retrozessionen ist rechtswidrig und kann als ungetreue Geschäftsbesorgung bestraft werden. So kann ein Vermögensverwalter, der seinen Kunden den Erhalt von Retrozessionen und Vergütungen von einer Depotbank verschwiegen hat, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt werden. Zu diesem Schluss kam 2016 das Kantonsgericht des Kantons Wallis und verurteilte einen Direktor und Einzelaktionär einer Vermögenverwaltungsgesellschaft, der in den Jahren 2007 und 2008 die von der Depotbank erhaltenen Retrozessionen gegenüber seinen Kunden verschwiegen hat.
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