Staatsgerichtshof bestätigt Entscheidung des OGH - Liti-Link AG
30.05.2022 / Schwärzler Rechtsanwälte

Schwärzler Rechtsanwälte - 30.05.2022

Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein bestätigt die Entscheidung des OGH zum Thema Retrozessionen.

Retrozessionen gehören grundsätzlich den Anlegern und sind an diese herauszugeben. Ein vorgängiger Verzicht auf Retrozessionen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und setzt insb. voraus, dass dem Anleger vorab zumindest die Bandbreiten der zu erwartenden Zuwendungen offengelegt werden.

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