Bundesgerichtsentscheid und der Verzicht auf Retrozessionsforderungen - Liti-Link AG
20.07.2020 / www.s-law.com

Schwärzler Rechtsanwälte - July 2020

Bundesgerichtsentscheid zu den Anforderungen an einen Verzicht auf Retrozessionsforderungen

Mit Urteil vom 13.05.2020 (4A_355/2019) konkretisierte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum sog. „Retro-Leiturteil“ Nr. 2 (BGE 137 III 393) hinsichtlich den Anforderungen an einen rechtsgültigen Vorausverzicht auf Retrozessionen.

Im Zeitpunkt der fraglichen Zustimmung zum Vorausverzicht sind die erforderlichen „Eckwerte“ der zu erwartenden Retrozessionszahlungen dem Kunden nur dann bekannt, wenn sich die Berechnung auf „gewisse und handfeste“ Parameter abstützen lässt. Andernfalls fehlt die notwendige Transparenz und die Verzichtserklärung ist nicht rechtsgültig, weshalb die vereinnahmten Retrozessionen herauszugeben sind.

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