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08.04.2018 / Sonntagsblick

Sonntagsblick - 04.03.2018

Provisionsgelder warten auf Pensionskassen – aber keiner will sie

Vorsorgeeinrichtungen könnten für ihre Versicherten Milliarden Franken Provisionen zurückfordern. Bleiben die Organe einer Vorsorgeeinrichtung untätig, machen sie sich möglicherweise strafbar. Und trotzdem verjähren weiterhin viele Ansprüche!

Erst kürzlich konnte die BVK dank hartnäckigem Bestehen 20 Millionen an zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen vom US-Vermögensverwalter Jefferies vor Gericht zurückfordern.

Wie dieses Beispiel zeigt, geht es für die Versicherten um Millionen, ja Milliarden. Doch auf die Frage, ob ihre Pensionskasse Provisionen von Vermögensverwaltern zurückfordert hat, reden sich viele Stiftungsräte immer noch heraus: «Retrozessionen? Keine Ahnung! »

Dabei handelt es sich um Provisionen, die Vermögensverwalter kassieren, wenn sie beispielsweise Fonds oder strukturierte Produkte verkaufen. Und diese stehen nach dem Schweizer Bundesgericht Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012, 4A_141/2012) rechtmässig den Kunden - Pensionskassen und Private - zu.

Schätzungen der Zuger Beratungsfirma Finalix nach hat die Finanzbranche bisher 4,2 Milliarden Franken pro Jahr an Retros verdient. Allerdings verjähren mit jedem Tag der verstreicht weitere Ansprüche.

Doch trotz der hohen Summen, die zurückgefordert werden können, wird dem Thema weiterhin nur wenig Beachtung geschenkt. Für die Vorsorgeeinrichtungen ist das allerdings gefährlich. «Wenn die Führungsorgane einer Pensionskasse deren Ansprüche nicht geltend machen, ist das ungetreue Geschäftsbesorgung», sagt Monika Roth, Professorin für Finanzmarktrecht und Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen in Zug.

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