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25.10.2016 / SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

Süddeutsche Zeitung - 25.10.2016

Viele Kunden, die ihr Vermögen in der Schweiz versteckt hatten, wurden abkassiert

Retrozessionen sind Provisionen, die von Schweizer Banken beim Hin- und Herschieben von Geldern erhoben wurden. Dieses Finanzkonstrukt steht laut dem Schweizer Bundesgericht Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012, 4A_141/2012) nicht den Banken, sondern den Kunden zu. Vor allem ehemalige deutsche Steuersünder, die ihr Vermögen in der Schweiz vor dem Finanzamt versteckten, könnten jetzt viel Geld von den Schweizer Geldinstituten zurückholen. Allerdings drängt die Zeit, denn viele Ansprüche sind bereits verjährt und/oder werden es bald.

Die große Prozesswelle, welche auf die Banken zukommen soll und schon 2014 in einem Fachblatt angekündigt wurde, blieb bis dato aus. Grund dafür ist zum einen, dass viele Kunden gar nicht wissen, dass dieses Geld existiert und zum anderen kaum ein Steuersünder, die ihre Konten inzwischen offengelegt haben, in den Kampf gegen die Schweizer Banken ziehen will. Die Hemmschwelle, sich noch einmal mit dem Geld aus der Schweiz zu befassen, scheint noch zu groß zu sein.