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12.02.2018 / Tages-Anzeiger

Tages-Anzeiger - 12.02.2018

Kleine Pensionskassen warten auf die Rückzahlung von Banken-Provisionen. Die Zeit drängt: Es droht die eine Verjährung.

Viele Schweizer Banken und andere Vermögensverwalter haben in der Vergangenheit unrechtmässig Vermittlungsprovisionen in Milliardenhöhe einbehalten. Und obwohl Das Schweizer Bundesgericht Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012, 4A_141/2012) das Einbehalten von Retrozessionen verbietet, ist das Thema immer noch aktuell, wie das Beispiel einer Pensionskasse eines Industriebetriebes zeigt.

Nachdem der Geschäftsführer der Pensionskasse in einem Seminar von Retrozessionen erfuhr, war ihm die Brisanz schnell bewusst und beauftragte die Liti-Link AG mit der Rückforderung von den zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen. Grund dafür war, dass der Geschäftsführer befürchtete, dass er über zu wenig Fachkenntnis verfügt, um sich gegen die Rechtsabteilungen der Finanzinstitute durchsetzen zu können. Auch sind die Organe einer Pensionskasse einer gesetzlich treuhänderischen Sorgfaltspflicht verpflichtet und haften persönlich wenn die Interessen der Pensionskasse und der Versicherten nicht bestmöglich gewahrt werden.

Schlussendlich geht es aber um Gelder die den Versicherten zustehen!

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