TagesAnzeiger - 20.01.2024 - Liti-Link AG
01.05.2024 / TagesAnzeiger

TagesAnzeiger - 20.01.2024

Bank bevorzugen, die Retro­zessionen an die Kundschaft zurückgibt

Rückvergütungen und Verzichts­erklärungen bei Banken sind weit verbreitet – allerdings sind die Institute zu Transparenz verpflichtet. Gibt es diese nicht, sollte sie eingefordert werden.

Unter Retrozessionen versteht man Vergütungen, die etwa als Anreiz von Produktanbietern an Banken oder Vermögensverwalter fliessen, welche Finanzinstrumente vertreiben. Gängig sind auch Bestandspflege­kommissionen aus den Managementgebühren bei Finanzprodukten. Kommissionen bezahlt werden auch im Zusammenhang mit Courtagen. Dabei werden Vermögensverwalter oder Banken dafür entschädigt, dass sie Transaktionen über ein entsprechendes Institut abwickeln.

Der Autor schreibt von neuen Depotreglements, in welchen die Kunden auf die ihnen zustehenden Retrozessionen verzichten. Liti-Link weiß, dass die meisten dieser Verzichte ungültig sind und dass deshalb Kunden weiterhin Retrozessionen zurückfordern können.

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