Retrozessionen in Liechtenstein - Liti-Link AG
27.02.2021 / Vaterland Liechtenstein

Vaterland Liechtenstein - 27.02.2021

Millionen warten auf die Bankkunden

Eine Streitfrage ist entbrannt, wer der rechtmässige Eigentümer von Retrozessionen ist. Ein Kunde klagt gerade gegen die LGT.

Banken und Vermögensverwalter behalten in Liechtenstein und der Schweiz Retrozessionen zurück, die zumindest teilweise laut Rechtssprechung den Kunden gehören. Retros sind beispielsweise Zahlungen von Fondsanbietern an eine Bank, die ihrem Kunden einen Fonds verkauft hat und Provisionen erhält. In Liechtenstein hat der Oberste Gerichtshof (OHG) bereits entschieden, Banken müssen solche Vertriebsprovisionen, Rabatte und sogenannte Kickbacks an die Kunden herausgeben – zumindest für Retros vor dem November 2007.

«Die Entscheidung ist richtungsweisend»
Während es in Fällen zu einer aussergerichtlichen Einigung kommt, bleibt in anderen Fällen nur der Rechtsweg, um die Gelder zurückzufordern. So geschehen bei einem Kunden der LGT Bank, der seine Ansprüche an die Firma Liti-Link aus der Schweiz abgetreten hat und das Geldhaus gerade verklagt. Die Prozessfinanzierungsgesellschaft hat sich darauf spezialisiert, sie «sammelt» die Forderungen der Kunden und versucht bei den Banken zu verhandeln. Gestern fand in dem LGT-Fall eine Anhörung am EFTA-Gerichtshof statt.

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