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21.03.2019 / Verbraucherschutz

Verbraucherschutz 21.03.2019

“Unrechtmäßige Einbehaltung von Provisionen durch Schweizer Banken und Schweizer Vermögensverwalter”

Schweizer Banken haben viele Jahre lang unrechtmäßig Provisionen einbehalten, die aber gesetzlich ganz eindeutig den Anlegern zustehen. In Deutschland gibt es über 120.000 Betroffene. Kaum jemand aber weiß Bescheid, dass man diese Provisionen für die letzten zehn Jahre von den Schweizer Banken zurückfordern kann und das, obwohl es sich hier um unglaublich hohe Summen handelt. Die zu Unrecht einbehaltenen Provisionen nennt man in der Schweiz “Retrozessionen” oder “Retros” und stehen laut mehreren Schweizer Höchstgerichtsurteilen den Anlegern zu.

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