Verjährung von Retrozessionen: Übergangsfrist bleibt bei einem Jahr - Liti-Link AG
07.04.2022 / Volksblatt Liechtenstein

Volksblatt Liechtenstein - 07.04.2022

Verjährung von Retrozessionen: Übergangsfrist bleibt bei einem Jahr

Die Gesetzesänderung, welche sich auch mit gesetzeswidrigen Retrozessionen am Finanzplatz befasst ist, wurde
im Landtag am 07.04.2022 beschlossen. Mit der Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) werden die Verjährungsfristen für Ansprüche von betroffenen Kunden auf Herausgabe von Zuwendungen gesenkt und dies sogar rückwirkend für bereits entstandene Ansprüche.

Den gesamten Artikel finden Sie unter diesem Link.