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09.06.2017 / Wirtschaftswoche

Wirtschaftswoche - 09.06.2017

Wann Sie die Provisionen Ihres Anlageberaters bekommen.

Finanzberater leben von Prozenten, die sie Anlegern abnehmen oder von Wertpapierverkäufern kassieren. Wie es besser geht, zeigen die Schweizer.

Dass Finanzberater üppige Provisionen einstecken, ist für deutsche Anleger nichts Außergewöhnliches. Oftmals drücken Banken allein der Provisionen wegen Papiere in die Depots, die für den Kunden aber eigentlich ungeeignet sind. Das Schweizer Bundesgericht hat deshalb 2012 entschieden, dass Vermögensverwalter und Banken in der Schweiz ihren Kunden alle Provisionen zurückzahlen müssen (4A 127/2012 und 4A 141/2012).

Diese Urteile des höchsten Schweizer Gerichtshofes gelten ebenfalls für deutsche Anleger, die aber in den meisten Fällen, wegen der abweichenden Rechtslage, nicht davon wissen. Der auf Forderungsmanagement spezialisierte Schweizer Dienstleister Liti-Link, prüft ab sofort die finanziellen Ansprüche von Anlegern gegenüber Schweizer Banken und Vermögensverwaltern und setzt diese zielgerichtet und vertraulich durch. Der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter, der mit Liti-Link kooperiert und über eine langjährige Expertise im Bereich Anlegerschutz verfügt, sagt, dass die Rechtslage bei Provisionen in Deutschland gerichtlich ungeklärt ist und stellt somit die abweichende Rechtslage dar.

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