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Das Thema der Retrozessionen wurde bereits öfters vor dem Bundesgericht behandelt und ist für Banken und Vermögensverwalter somit nicht neu. Für deren Kunden ist das Thema allerdings immer noch undurchsichtig und es ergeben sich oftmals Überraschungen, nachdem diese, sofern sie zu den wenigen gehören, die tatsächlich eine Offenlegung der Retrozessionen anfordern, erfahren, wie viel ihr Finanzinstitut hinter deren Rücken noch zusätzlich vereinnahmt hat.
Wenn Finanzinstitute dem Offenlegungsbegehren Monate später (oftmals erst nach über einem halben Jahr) endlich nachkommen, folgt fast standardisiert der Hinweis auf eine Klausel in den AGB. Dort habe der Kunde angeblich auf Retrozessionen verzichtet. Gleichzeitig wird behauptet, man habe ihn/sie doch über die mögliche Höhe der Retrozessionen informiert – nämlich mittels der sogenannten Prozentbandbreiten pro Anlageklasse.
Ohne weiter auf die Verzichtserklärung einzugehen, welche oftmals sehr kryptisch formuliert ist und auch qualifizierte Anleger eben gerade nicht erahnen lassen, dass diese auf Retrozessionen verzichten, möchten wir in diesem Blogbeitrag speziell auf die Prozentbandbreiten pro Anlageklassen eingehen.
Nach Ansicht der Bank kann mittels dieser Prozentbandbreiten pro Anlageklasse nämlich der Anleger die Höhe der Retrozessionen für sein/ihr Investment berechnen, sowie die konkreten Interessenkonflikte erkennen. Nachfolgend ein typisches Beispiel für diese:
Anlageklasse | Bandbreite der Entschädigungen (in % des Investitionsvolumen p.a.) |
Geldmarktfonds | 0 bis maximal 0,5% |
Obligationenfonds | 0 bis maximal 1,6% |
Aktienfonds | 0 bis maximal 2,5% |
Andere Fonds | 0 bis maximal 3,0% |
Im Hinblick auf diese Prozentbandbreiten pro Anlageklasse gilt es vorab festzuhalten, dass in keinem Urteil des Bundesgerichts bis dato die Offenlegung der Prozentbandbreiten pro Anlageklasse gefordert wurde. Diese Bandbreiten pro Anlageklasse werden den Kunden zur Verfügung gestellt, um den Anschein von Transparenz zu erwecken. Der Kunde ist anhand dieser Bandbreiten pro Anlageklasse allerdings nicht in der Lage die beim Auftragnehmer aufgrund der konkreten Anreizstrukturen vorhandenen Interessenkonflikte zu erkennen, sowie den Gesamtbetrag der Retrozessionen zu berechnen.
Nachfolgendes Beispiel aus dem Alltag soll verdeutlichen, dass die von der Bankwelt selbst ins Leben gerufenen Prozentbandbreiten pro Anlageklasse, keinen Mehrwert für den Anleger haben. Stellen Sie sich vor, Sie gehen einkaufen und anstatt konkreter Preise finden Sie nur folgende Angaben:
Lebensmittelkategorien | Bandbreite der Kosten (in CHF) |
Backwaren | 1 bis maximal 10,00 |
Gemüse und Obst | 1 bis maximal 15,00 |
Fleisch und Fisch | 1 bis maximal 50,00 |
Milchprodukte | 1 bis maximal 20,00 |
Würden Sie so eine fundierte Kaufentscheidung treffen können? Wohl kaum. Sie möchten wissen, wie viel das konkrete Produkt kostet – nicht in welcher Preisspanne sich die gesamte Produktgruppe bewegt.
Genauso verhält es sich mit den Prozentbandbreiten pro Anlageklasse.
Die Banken versuchen mit diesen Prozentbandbreiten pro Anlageklasse die eigentliche Anforderung der Bundesgerichtsurteile zu umgehen, nämlich die Offenlegung der konkreten Eckwerte der Retrozessionsvereinbarungen. Nur wenn diese offen gelegt werden, kann ein Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen, die Gesamtkosten der Retrozessionen berechnen und den konkreten Interessenskonflikt erkennen. Nur dann wäre ein Verzicht rechtlich überhaupt wirksam.
Anleger können heute in der Regel weder bei Vertragsabschluss noch beim Kauf von Finanzprodukten nachvollziehen, wie hoch die Retrozessionen tatsächlich sind oder wo Interessenkonflikte liegen. Die viel zitierten Prozentbandbreiten pro Anlageklasse schaffen keine Transparenz – sie verschleiern sie.
Deshalb gilt: Wer wissen möchte, wie hoch die Retrozessionen sind, sollte sich nicht mit Bandbreiten abspeisen lassen. Liti-Link unterstützt Sie dabei, Klarheit zu schaffen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Hinblick auf die neuere Lehre, welche die Herausgabepflicht von Retrozessionen bei reinen Konto- /Depotbeziehungen bejaht, erachten wir es daher als notwendig sich mit den Verzichtsvoraussetzungen bei Execution-Only Geschäftsbeziehungen auseinanderzusetzen.
Vermögensverwaltungskunden können bis heute in den allermeisten Fällen bei Vertragsunterzeichnung bzw. vor dem Kauf von Finanzprodukten weder den Umfang der zu erwartenden Retrozessionen erfassen noch werden die konkreten Anreizstrukturen vorhandener Interessenkonflikte aufgezeigt.
Die Entscheidung, Ihre Retrozessionen mit Liti-Link zurückzufordern, bietet klare Vorteile: keine finanziellen Risiken durch reine Erfolgsbeteiligung, keine Interessenskonflikte, spezialisierte Expertise, internationale Erfahrung und die finanzielle Stärke, um auch lange Prozesse durchzustehen. Während Anwälte in der Schweiz hohe Stundensätze verlangen und möglicherweise Interessenskonflikte haben könnten, bietet Liti-Link eine kundenfreundlichere und effektivere Alternative.