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Ein zentraler Bestandteil der Geschäftspraktiken von Schweizer Banken und Vermögensverwaltern betrifft Retrozessionen, welche, vereinfacht erklärt, Provisionen beschreiben, die Banken oder Vermögensverwalter für die Erfüllung der Finanzdienstleistung gegenüber dem Anleger von Dritten erhalten. Seit geraumer Zeit hat dieses Geschäftsmodell vermehrt Kritik auf nationaler und internationaler Ebene auf sich gezogen, doch die Praxis zeigt, dass Schweizer Banken und Vermögensverwalter weiterhin Retrozessionen kassieren und unberechtigt einbehalten.
Retrozessionen sind im Finanzsektor durchaus üblich und werden oft als versteckte „Kickbacks“ betrachtet. Doch die Pflicht der Banken, ihre Kunden in höchster Transparenz über ihre zusätzliche Einnahmequelle aufzuklären und sie wirksam darauf verzichten zu lassen, wird grösstenteils vernachlässigt.
Diverse gerichtliche Entscheidungen bestätigen, dass Retrozessionen, die im Rahmen von Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsmandaten vereinnahmt werden, dem Kunden herauszugeben sind. Selbst im Fall von Execution-Only-Verhältnissen, in denen der Kunde direkte Anweisungen zur Finanztransaktion gibt, haben kantonale Gerichte die Herausgabepflicht bereits mehrfach bekräftigt.
Obwohl die Herausgabepflicht von Retrozessionen grundsätzlich zu bejahen ist, kann der Kunde auf seinen Anspruch verzichten, sofern die bundesgerichtlichen Anforderungen für einen solchen Vorausverzicht erfüllt werden. Neben einer wahrheitsgetreuen Aufklärung, aus welcher sich ein entsprechender Verzichtswille ableiten lässt, fordert das Bundesgericht die Offenlegung der Grössenordnung in einer Prozentbandbreite des verwalteten Vermögens sowie die Offenlegung der Eckwerte der bestehenden Retrozessionsvereinbarungen mit Dritten. Diese Kriterien müssen kumulativ erfüllt werden und schaffen die notwendige Transparenz für den Kunden die Gesamtkosten von seinem Mandat zu erfassen sowie die konkreten Anreizstrukturen zu erkennen.
Die Praxis zeigt hingegen, dass die Geschäftsbedingungen Schweizer Banken und Vermögensverwalter in Bezug auf Retrozessionen oft vage und undurchsichtig formuliert sind. Die geforderte Transparenz gegenüber den Kunden ist oft unzureichend, und Vergütungen, welche nicht direkt vom Kunden abgebucht, sondern über Umwege und andere Quellen bezogen werden, sind selten klar und deutlich in Dokumenten offengelegt. Dies wiederrum bedeutet für Anleger, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.
Diese undurchsichtige Praxis der Schweizer Banken und Vermögensverwalter in Bezug auf Retrozessionen wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich ihrer Transparenz, Integrität und Kundenorientierung auf.