Eröffnung eines Schweizer Bankkontos - Liti-Link AG
von Liti-Link AG / 11.03.2024

Was es bei der Eröffnung eines Schweizer Bankkontos zu beachten gilt

Bankkonten in der Schweiz sind oftmals mit hohen Gebühren verbunden. In der Regel aber wissen nur wenige Anleger, wie viel diese tatsächlich für ihr Mandat bezahlen.

 

Die Schweiz zählt weltweit zu den führenden Finanzplätzen und kann sich mit einem Marktanteil von rund 25% als bedeutendster Finanzplatz für grenzüberschreitendes Wealth Management behaupten. Wissen die Anleger aber auch wie viel sie an Gebühren für ihr Mandat (Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder Execution-Only) insgesamt bezahlen?

Banken berechnen nämlich, neben der im Vertrag ausgewiesenen Gebühr, sogenannte Ausgabegebühren, Managementgebühren, Performancegebühren, Fondsmanagergebühren und Verwaltungsgebühren. Und als wäre das nicht genug, vereinnahmen die Banken, trotz mehrerer Schweizer Bundesgerichtsurteile, weiterhin Retrozessionen (Provisionen, die Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzdienstleister im Zusammenhang mit einer Kundenbeziehung von Dritten erhalten), die grundsätzlich aber den Anlegern zustehen würden.  

Anleger, die davon ausgehen ca. 0.75% bis 1% Managementgebühren an ihre Bank zu zahlen, erwartet oftmals ein böses Erwachen beim Anfordern eines Preis-Leistungs-Verzeichnisses (Ertrags – und Kostenübersicht) ihrer Schweizer Bank. Häufig nämlich sind die tatsächlich berechneten Gebühren doppelt so hoch, als die Anleger glauben zu bezahlen.

 

Was aber können nun betroffene Anleger machen? 

Für Neukunden gilt es in erster Instanz gute Tarifsätze zu verhandeln und die Bank zur Offenlegung sämtlicher Gebühren, auch jener „versteckter Gebühren“, aufzufordern. Ebenfalls sollte auf die Weiterleitung der Retrozessionen bestanden werden. Ein Blick in das Kleingedruckte ist hier von Vorteil. Denn wieso sollte die Bank mehr verdienen wie mit den Kunden vereinbart. Die Bank sollte bemüht sein das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und um eine fundierte Entscheidung als Anleger treffen zu können, gilt es vorab vollumfängliche Transparenz seitens seiner Bank anzufordern.

Bestandskunden hingegen haben zum einen die Möglichkeit zumindest für die letzten 10 Jahre die Offenlegung der seitens der Bank vereinnahmten Retrozessionen anzufordern und diese zurückzufordern. Zum anderen lohnt sich oft ein Blick in die Portfolioübersichten. Finden sich dort vermehrt bankhauseigene Produkte oder auch strukturierte Produkte (= gebührenintensivstes Vehikel), kann mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Bank versteckte Gebühren vereinnahmt hat, um die eigene Rentabilität zu verbessern.

Die Vor- / und Nachteile eines Depots in der Schweiz, muss schlussendlich jeder Anleger für sich selbst abwiegen. Verhandlungsgeschick und Beharrlichkeit zahlen sich aber auf jeden Fall aus, denn langfristig gesehen ist es enorm, jedes Jahr 0.5 bis 1% an Gebühren einzusparen, summieren sich die Erträge doch jährlich. Und auch das Thema der Retrozessionen sollte vor allem von Bestandskunden, aufgrund der festgeschriebenen Verjährungsfrist von 10 Jahren, zeitnah angegangen werden. Hier können beträchtliche, bisher den Anlegern nicht bekannte, Zusatzrenditen lukriert werden. Firmen wie die Liti-Link AG unterstützt dabei Anleger aus der ganzen Welt deren Retrozessionsansprüche geltend zu machen und übernehmen dabei zu 100% das Kostenrisiko. Diese Möglichkeit ist wohl die Einfachste um die eigene Nettorendite aufzubessern.  

 

Weitere spannende Details zum Thema Retrozessionen und Vermögensverwaltung in der Schweiz finden Sie auch in diesem Video.

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