Liti-Link AG / Rückforderung von Retrozessionen - Liti-Link AG
von Liti-Link AG / 24.10.2017

Schweizer Banken schulden 3 Milliarden Franken an Retrozessionen

Schweizer Banken schulden 3 Milliarden Franken an Retrozessionen

Steuerberater aufgepasst: 3 Milliarden Franken schulden Schweizer Banken ihren Anlegern. Finden Sie heraus, ob ihre Kunden betroffen sind

Zeit ist Geld. Nie war dieser Spruch wahrer als heute. Denn mit jedem einzelnen Tag verfallen in der Schweiz gerade Ansprüche von Anlegern gegen ihre Bank. Rund drei Milliarden Franken schulden Schweizer Banken ihren Kunden. Drei Milliarden Franken Provision, die die Finanzinstitute für die Vermittlung von Anlageprodukten kassierten – obwohl sie das nicht durften. Diese Kickbacks können herausverlangt werden, wenn die Forderung nicht vorher verjährt. Befinden auch Sie oder Ihre Mandanten sich im Wettlauf mit der Zeit?

Anleger wissen nicht von den Kickbacks

Die Banken haben den Anlegern die Vermittlungsprovisionen beim Kauf von Finanzprodukten wie Fonds und Zertifikaten berechnet. Dabei bekamen sie die heimlich von den Anbietern der Produkte erstattet. Die Kunden wussten davon zumeist nichts. Schon im Oktober 2012 hat das Schweizer Bundesgericht aber entschieden, dass das unzulässig ist: ein Kickback, in der Schweiz Retrozession genannt, ist verboten. Die Banken haben die illegale Praxis eingestellt, die Kunden haben seither einen Anspruch auf Rückerstattung der Provision. Viele Anleger in Deutschland aber haben das nie erfahren. Andere fürchten hohe Anwaltskosten. Oder haben ihr Geld etwa nach einer Selbstanzeige aus der Schweiz zurückgeholt und sind froh, dieses Kapitel abgeschlossen zu haben. Und die Schweizer Banken halten sich mit Informationen dazu zurück, verschleiern sie bisweilen sogar. Dadurch aber entgeht den Kunden viel Geld. Die Retrozessionen belaufen sich, abhängig vom Portfolio und dem Risiko der Anlage, auf 0,5 – 1 Prozent des Depotwertes pro Jahr. Das summiert sich leicht zu einer fünf- oder gar sechsstelligen Summe.

Retrozessionen verjähren erst nach zehn Jahren

Die Banken setzen auf Zeit. Darauf, dass die Ansprüche verjähren. Damit haben sie leider viel zu oft Erfolg. Dabei tritt die Verjährung erst nach zehn Jahren ein. Das Schweizer Bundesgericht hat diese Verjährungsfrist im Juni 2017 ausdrücklich definiert. Auch für Anleger, die vor 2012 in der Schweiz Finanzprodukte kauften, ist es also noch nicht zu spät. Sie können die Verjährung unterbrechen, indem sie ihr Geld jetzt zurückverlangen.

Sprechen Sie mit Ihren Mandanten. Fragen Sie sie, ob sie ihr Geld zurückhaben möchten. Handeln Sie, und handeln Sie vor allem schnell. Noch können Sie den Wettlauf gewinnen.

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