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Für die Pensionskassen ist die Rückforderung von Retrozessionen nicht nur Recht, sondern auch Pflicht. Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Versicherten erfordert es, Vermögenswerte, die ihr entzogen wurden, zurückzufordern – und damit auch die Vermittlungsprovisionen für Anlageprodukte, die Vermögensverwalter und Banken jahrelang unberechtigt einbehalten haben. Unterlässt eine Kasse das, werden deren Organe persönlich haftbar. Unter Umständen machen sie sich sogar wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung strafbar.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Rückforderung der Vermittlungsprovisionen. Die Liti-Link AG verfügt über langjährige Erfahrung im Claim Management und ist spezialisiert auf die Rückforderung von Retrozessionen bei Schweizer Banken. Sie tragen dabei keinerlei finanzielles Risiko, ein Honorar wird erst bei Erfolg fällig. Und: Wir sind unabhängig. Wir können die Provisionen für Sie zurückfordern, ohne dass die Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank beeinträchtigt wird.
Wichtig zu wissen ist: die Vermittlungsprovisionen, auch Kickbacks genannt, stehen selbst dann der Pensionskasse zu, wenn diese vertraglich darauf verzichtet hatte. Das hat das Schweizer Bundesgericht bereits 2011 entschieden. Der Vertrag ist nämlich nichtig, wenn die Pensionskasse nicht konkret über den Umfang und die Berechnung der Retrozessionen informiert worden ist. Die Bank kann sich auch nicht darauf berufen, dass eine Kasse ein institutioneller Anleger und eine ausreichende Sachkunde deshalb vorauszusetzen sei.
Zunächst gilt es deshalb, die Höhe möglicher Ansprüche zu klären. Die Bank ist zur Rechenschaft verpflichtet, das heißt: sie muss gegenüber der Kasse vollumfänglich offenlegen, ob, wann und in welcher Höhe sie Vermittlungsprovisionen einbehalten hat. Wir klären die Ansprüche gerne für Sie. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch. Sie können Liti-Link den Auftrag auch online erteilen. Wir leiten dann umgehen alle erforderlichen Schritte ein, um die Retrozessionen zurück zu bekommen. Wir unterbrechen unverzüglich die Verjährung der Ansprüche und fordern die Herausgabe der Kickbacks bei der Bank ein – notfalls auch vor Gericht. Dafür besteht eine Kooperation mit Rotter Rechtsanwälte, eine der führenden Anwaltskanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für Sie besteht kein Risiko. Aber die Chance, die Interessen Ihrer Mitglieder unkompliziert wahrzunehmen und jeglicher Haftung zu entgehen.